Kleine Anfrage: Landesanteil der Personalkosten in Kindertageseinrichtungen

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Nach § 25 Abs. 2 erhalten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuweisungen des Landes für Personalkosten – 44,7 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten für die Ta-geseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und 47,2 Prozent der zuwendungsfähigen Per-sonalkosten für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft anerkannter Träger der freien Jugend-hilfe.
Ich frage die Landesregierung:
1.
In welcher Höhe sind für das Land Kosten für die Übernahme der Zuwendungen für die Tageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft jeweils in den Jahren 2021 bis 2023 angefallen?
2.
In welcher Höhe sind für das Land Kosten für die Übernahme der Zuwendungen für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft anerkannter Träger der freien Jugendhilfe je-weils in den Jahren 2021 bis 2023 angefallen?
(Thomas Barth, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung:

 

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