Offener Brief an die rheinland-pfälzische Verkehrsministerin – Rheinquerung Bingen-Rüdesheim

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Thomas Barth hakt nach

In einem Brief an die rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Verkehrsministerin, Daniela Schmitt, hat der hiesige Landtagsabgeordnete Thomas Barth (CDU) die Frage nach der weiteren Entwicklung einer zusätzlichen Rheinquerung zwischen Bingen und Rüdesheim aufgegriffen. Barth verweist darin auf die strukturpolitische Bedeutung dieser Baumaßnahme für die Region und kritisiert gleichzeitig das einseitige Gutachten der vom Land in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie. Diese habe für ihre Begutachtung vornehmlich Belange des Natur- und Umweltschutzes in Betracht gezogen, andere wichtige Aspekte aber, wie etwa die verkehrliche Entwicklung der Region, die Entwicklung des Wirtschaftsraums und die damit zusammenhängende übergeordnete Bedeutung der Brücke für die Metropolregion Rhein-Main unberücksichtigt gelassen.

Barth verweist in seinem Schreiben auf die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur prognostizierte Zunahme des Güterverkehrs auf den Straßen bis 2030 um 38 % und des Personenverkehrs um 13 % und dessen Folgen für Pendler und Gewerbetreibende in der Region, die schnelle Verbindungen über den Rhein zur Entlastung des hohen Verkehrsaufkommens für dringend erforderlich halten.

Dass nun vor diesem Hintergrund sowohl die Landkreise Mainz-Bingen als auch der Rheingau-Taunus-Kreis grundsätzlich der Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zugestimmt haben, um eine echte Machbarkeitsstudie anzustellen, sei Barth zufolge begrüßenswert. Diese solle dann alle Möglichkeiten prüfen und Optionen aufzeigen, wie eine Rheinquerung möglich wäre und auch alternative Standorte oder andere Varianten in den Blick nehmen.

Angesichts dessen hat der Abgeordnete für den Wahlkreis Ingelheim die Wirtschafts- und Verkehrsministerin um eine Stellungnahme und Einschätzung in Bezug auf die weitere Entwicklung und Machbarkeit dieses für die Region so wichtigen strukturpolitischen Bauvorhabens gebeten.

Hierzu die Antwort aus dem Verkehrsministerium

 

Eine Antwort

  1. Das Ministerium ist offensichtlich schlecht informiert. Die Trasse der Fuß/Radbrücke (Grüne Welle – Hildegardsteg) liegt außerhalb der Naturschutzgebiete. Somit greifen die in Bezug auf die KFZ-Querung genannten Einschränkungen nicht.

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