Plenarinitiativen der CDU-Landtagsfraktion für Plenum 14.-15.7.2021

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Themen:

  1. ANTRAG:

„Kommunen auf Augenhöhe begegnen –

Altschuldenlösung angehen – Soforthilfe umsetzen“Antrag:

2. ANTRAG

„Die Sommerferien kommen – bestmögliche

Startbedingungen für das neue Schuljahr schaffen“

3. ANTRAG:

„Innenstädte nicht länger im Stich lassen –

Aufholjagd mit verkaufsoffenen Sonntagen und

LEAP-Pilotprojekten endlich kraftvoll starten“

4. Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

  1. Antrag:

„Kommunen auf Augenhöhe begegnen –

Altschuldenlösung angehen – Soforthilfe umsetzen“

In Rheinland-Pfalz stehen viele Kommunen finanziell betrachtet mit dem Rücken zur Wand. Das war bereits vor Corona schon so, allerdings hat die Pandemie die Lage vielerorts zusätzlich verschlimmert.

Ein weiterer Hauptgrund liegt in der drückenden Altschuldenlast:

  • Die neuerliche Meldung, die Jahr für Jahr von der Bertelsmann Stiftung kommt, bescheinigt nun, dass 30 der 100 Städte und Landkreise
  • Deutschlands mit den meisten Schulden aus Rheinland-Pfalz kommen. Von den 20 höchst verschuldeten Städten und Landkreisen in Deutschland kommen elf aus Rheinland-Pfalz, so auch die Bertelsmann-Stiftung.
  • Die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie von dieser Woche zeigen, dass die Lage der Kommunen dramatisch ist. Wir fordern die Landesregierung auf, endlich ihre Blockadehaltung aufzugeben und an einer echten Lösung der kommunalen Altschuldenfrage mitzuarbeiten, schließlich hat Ministerpräsidentin Dreyer vor rund einem Jahr angeboten die Hälfte der Kommunalen Altschulden zu übernehmen. Ob nun der Bund oder die Kommunen die andere Hälfte abtragen, kann der Landesregierung grundsätzlich egal sein.
  • Auch der Kommunalbericht 2020 des Landesrechnungshofes zeigt, dass fast 40 Prozent der 2 467 Gemeinden und Gemeindeverbände operativ einen defizitären Haushalt vorweisen.
  • Dies gilt für das wirtschaftlich gute Jahr 2019, in dem die Corona-Pandemie noch nicht vorhergeahnt werden konnte.
  • Dies führt dazu, dass mit Stand zum 31. Dezember 2020 in keinem anderen Bundesland die Städte, Landkreise und Gemeinden finanziell so schlecht aufgestellt sind wie in Rheinland-Pfalz
  • Leiragende sind unsere Bürgerinnen und Bürger.
  • Denn durch fehlende Gelder können dringende Investitionen, wie beispielsweise in Schwimmbädern, Schulen oder Straßen nicht angegangen werden.
  • Deshalb muss zeitnah eine echte Altschuldenlösung auf den Weg gebracht werden.
  • Es ist sofortiges Handeln erforderlich, um die zum Teil prekäre Situation der rheinland-pfälzischen Städte, Gemeinden und Landkreise nicht weiter ansteigen zu lassen.

Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf, umgehend eine vollständige Altschuldenlösung anzugehen, die folgendermaßen aussehen soll:

a. Eine Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite übernimmt das Land

  • Die Tilgung erfolgt über eine Verstetigung der im kommunalen Entschuldungsfonds (KEFRP) eingebrachten Landesmittel über den vollständigen Tilgungszeitraum.

b)  die zweite Hälfte verbleibt bei den Kommunen.

  • Diese tragen die Schulden mit Endfälligkeit über einen Zeitraum von 25 Jahren ab.
  • Die Finanzierung der Tilgungs- und Zinsleistungen erfolgt durch den Einsatz der Mittel, die bis dato aus dem Bereich des KFA und durch kommunale Eigenmittel für den KEF-RP (rd. 173. Mio. Euro p. a.) eingesetzt werden.
  • c) Durch einen neuen Kommunalen Finanzausgleich, der in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet wird, werden die Städte, Landkreise und Gemeinden in die Lage versetzt, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln ausgeglichen haushalten zu können.
  • Damit das gelingt, muss der KFA an die tatsächlichen kommunalen Bedarfe angepasst und kontinuierlich fortgeschrieben werden.
  • So wird auch sichergestellt, dass eine kommunale Neuverschuldung vermieden wird.

Wir fordern die Landesregierung auf, den Kommunen bis zur Umsetzung eines neuen KFA in den Jahren 2021 und 2022 zusätzlich je 300 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen.

2. Antrag:

„Die Sommerferien kommen – bestmögliche

Startbedingungen für das neue Schuljahr schaffen“

Noch gut eine Woche, dann starten an rheinland-pfälzischen Schulen die Sommerferien und auch viele Kindertagesstätten gehen in den nächsten Wochen in eine Sommerpause.

Schon jetzt ist absehbar, dass auch mit Beginn des neuen Schuljahres 2021/22, die Herausforderungen rund um Corona erhalten bleiben werden.

Es gilt umso mehr, aus den Erfahrungen der vergangenen eineinhalb Jahre zu lernen und die anstehenden Wochen zu nutzen, um die bestmöglichen Voraussetzungen für ein Leben mit Corona im nächsten Schuljahr zu schaffen.

Das bezieht sich sowohl auf die gesundheitliche Vorsorge wie auch auf die Schaffung der digitalen Voraussetzungen für Lehrkräfte und Schülerschaft im Falle von erneuten Schulschließungen, Wechsel- oder Fernunterricht.

Unsere Kinder sind mit der Situation sehr unterschiedlich umgegangen, teilweise gibt es große Lernrückstände, die Bildungsschere hat sich weiter geöffnet.

Doch nicht nur das: viele Kinder tragen auch psychisch und emotional schwer an den Erlebnissen während der Corona-Zeit.

Die Kommunikation zwischen dem Bildungsministerium auf der einen und Lehrern, Eltern und Schülern auf der anderen Seite muss dringend verbessert werden.

Es muss auch sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche jeden Alters bestmöglich an den Schulen und Kitas geschützt werden. Das betrifft auch diejenigen Gruppen, bei denen eine Impfung aufgrund ihres Alters noch nicht möglich ist. Daher sind hier passgenaue und durchdachte Gesamtkonzepte notwendig.

Die Landesregierung hat die vergangenen 17 Monate der Pandemie nicht genutzt, um die Schulen spürbar aufzurüsten, etwa mit Lüftungsgeräten, Filtergeräten oder mit weiterentwickelten Konzepten zum Teilgruppenunterricht oder zum Wechselunterricht.

Man beschränkt sich nun auch in Anbetracht einer möglichen vierten Welle im Herbst wieder größtenteils aufs Lüften. Und eins ist klar: die Temperaturen werden sinken und der Winter kommt.

Es muss der schulische Anschluss wiederhergestellt werden – auch aus sozial-emotionalen Gründen.

Zusätzlich gilt es Vorkehrungen zu treffen, dass im Falle einer vierten Welle / Ausbreitung von Virus-Mutationen bessere Rahmenbedingungen vorherrschen als im vergangenen Jahr.

Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf:

  • eine Sicherheitsphase analog zu Baden-Württemberg an den Schulen nach den Sommerferien einzuführen, damit mögliche Varianten und Ausbrüche von Corona eingedämmt werden können.
  • während der Sommerferien ein verlässliches Konzept zu erstellen, aus dem hervorgeht, unter welchen Bedingungen und Parametern Wechsel von Präsenzunterricht in andere Formen vorgesehen sind.
  • für eine rechtzeitige Kommunikation dieses Konzeptes sowie aller künftigen neuen Informationen rund um Corona zwischen Bildungsministerium und aller am Schulleben Beteiligten Sorge zu tragen.
  • das Landesförder-Programm für Einsatz zusätzlicher Schulbusse für das gesamte Schuljahr 2021/22 zu verlängern.
  • CoronaSpeicheltests, auch bekannt als Lollitests, für alle Kinder an Kitas und Grundschulen ab Ende August 2021 zur Verfügung zu stellen.
  • sicherzustellen, dass alle Lehrkräfte und die Schülerschaft zu Beginn des neuen Schuljahres mit digitalen Endgeräten ausgestattet sind.
  • dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Versorgung mit WLAN zu Beginn des neuen Schuljahres an allen Schulen im Land vorhanden ist.
  • gesundheitliche Vorsorge zu treffen durch ein konkretes Investitions- und Förderprogramm zur Luftreinigung in Schulklassen und den Kitas in Rheinland-Pfalz.
  • die personellen Ressourcen mit ausgebildeten Lehrkräften aufzustocken, um gezielt in kleineren Klassen und Intensivgruppen Lerndefizite aufzuarbeiten und mittelfristig eine 105-prozentige Unterrichtsversorgung in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen, die auch den Mehrbedarf an Lehrpersonal für den Unterricht gewährleistet.
  • die Vielfalt der Lernmanagementsysteme (BigBlueButton, MS Teams, usw.) zu erhalten und sicherzustellen, dass diese weiterhin genutzt werden können

3. Antrag

„Innenstädte nicht noch länger im Stich lassen – Aufholjagd mit verkaufsoffenen Sonntagen und LEAP-Pilotprojekten endlich kraftvoll starten“

Unseren Innenstädten kommt eine große wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung als Orte der Kommunikation und der Begegnung zu.

Es liegt also im gesamtgesellschaftlichen Interesse, unsere Städte angemessen zu unterstützen und so die innerstädtischen Strukturen zu erhalten und eine Weiterentwicklung zu fördern.

Die rund 12.000 Handelsunternehmen stellen in Rheinland-Pfalz Arbeitsplätze für insgesamt 150.000 Beschäftigte, häufig mit der Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.

Hinzu kommen Gastronomie, die Kulturszene und weitere Dienstleister.

Unsere Innenstädte gehören leider zu den Bereichen, die vom Corona-Virus besonders hart betroffen sind. Und auch der immer größer werdende Online-Handel schadet ihnen.

Auf den Strukturwandel hat die Landesregierung bisher keine passenden Antworten gefunden. Im Koalitionsvertrag werden zwar Absichten aber keine konkreten Schritte definiert. Doch gerade jetzt benötigen die Unternehmen und die Menschen dahinter klare Signale, um neue Hoffnung zu schöpfen.

Rechtssichere Durchführung verkaufsoffener Sonntage:

  • Der erste Ansatzpunkt und eine immer wieder genannte Forderung der Unternehmerinnen und Unternehmer ist eine verlässliche und praktikable Regelung zu verkaufsoffenen Sonntagen.
  • Grundsätzlich sind in Rheinland-Pfalz bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr gesetzlich gestattet.
  • Auf Basis der bestehenden Gesetzeslage wurde jedoch gerichtlich entschieden, dass diese nur anlassbezogen zulässig sind, also nur dann, wenn der Anlass bereits ohne Öffnung der Geschäfte die Mehrzahl der Besucher an dem Tag anzieht.
  • Diese Voraussetzung ist in vielen Fällen auch traditionsreicher verkaufsoffener Sonntage nicht erfüllt.
  • Um die Durchführung von mindestens einem verkaufsoffenen Sonntag pro Kalenderhalbjahr sicherzustellen, soll durch eine gesetzliche Regelung sichergestellt werden, dass in diesem Umfang nicht nur anlassbezogen, also z.B. im Zusammenhang mit Festen, sondern auch ohne konkreten Anlass an einem Sonntag geöffnet werden darf.
  • Eine dementsprechende Änderung des Landeöffnungsgesetzes soll zeitnah erfolgen, natürlich gemeinsam im Dialog mit Gewerkschaften und Kirchen.
  • Um klar zu stellen: Es braucht nicht mehr verkaufsoffene Sonntage, sondern Rechtssicherheit für die bereits gesetzlich festgeschriebenen vier verkaufsoffenen Sonntage.

Zeitnahe Mustersatzung und Förderung von LEAP-Pilotprojekten:

  • Unsere Innenstädte würden auch von erfolgreichen Projekten im Sinne von sog. Business Improvement Districts, kurz BID´s bzw. Lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojekten, den sog. LEAP-Pilotprojekten profitieren.
  • Andere Bundesländer machen es vor: Dort haben sich die BID´s bzw. LEAP´s als wichtiges Element der Stadtentwicklung etabliert, oft durch große Eigeninitiative der Menschen vor Ort.
  • Bundesweit bestehen über 50, für deren Einrichtung eine Grundlage durch die jeweiligen Landesgesetze in zehn Bundesländern gelegt wurde.
  • Auch wenn Rheinland hier (zu) lange gewartet hat, liegt nun ein auf Grundlage des Entwurfs der Ampel- und der CDU-Fraktion novelliertes Gesetz vor.
  • Da in Rheinland-Pfalz bisher keine solcher Projekte realisiert wurde, hatte die Landesregierung zugesagt, sowohl einen Leitfaden als auch mehrere Mustersatzungen für unterschiedliche Städtegrößen vorzubereiten und den Kommunen an die Hand zu geben.
  • Auch 6 Monate nach Verabschiedung ist diese Zusage unerfüllt
  • Darüber hinaus sollten ausgewählte Pilotprojekte mit einer Anschubfinanzierung gefördert werden, um so den Nutzen aufzuzeigen und Vorbehalte gegen künftige Projekte so abbauen zu können.

Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf:

  1. Keine Ausweitung der im Gesetz vorgesehenen vier verkaufsoffenen Sonntage vorzunehmen oder anzustreben.
  2. Zeitnah einen Entwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vorzulegen, um pro Kalenderhalbjahr einen verkaufsoffenen Sonntag anlasslos und damit rechtssicher zu ermöglichen.
  3. Dabei die zugrundeliegende Güterabwägung auch gegenüber den Unternehmen, Gewerkschaften und Kirchen zu erläutern und für diese Balance der Interessen zu werben, damit die angestrebte Lösung zu verkaufsoffenen Sonntagen eine breite gesellschaftliche Akzeptanz erhält.
  4. Die Musterverordnung über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) bis zum nächsten Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr vorzulegen.
  5. LEAP-Pilotprojekte finanziell zu unterstützen und im gesamten Prozess die Beratung der Kommunen sicherzustellen.

4. Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Mit dem Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften aus der 17. Wahlperiode wurde die Ausübung von Nebentätigkeiten und Ehrenämtern von Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit transparenter gestaltet.

Die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit werden dazu verpflichtet, einmal jährlich in einer öffentlichen Sitzung ihrer Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der damit erzielten Vergütungen zu berichten.

Im Fokus dieses Gesetzes standen die hauptamtlichen Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit.

Bei der Umsetzung des Gesetzes wurde jedoch vom Innenministerium ausgeführt, dass die in getroffenen Veröffentlichungspflichten auch auf die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten anzuwenden sind.

Das betrifft unter anderem die ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, Wehrleiterinnen und Wehrleiter, Wehrführerinnen und Wehrführer sowie die Zweckverbandsvorsteherinnen und Zweckverbandsvorsteher.

Da es immer schwieriger wird, Bürgerinnen und Bürger für ein solches kommunales Ehrenamt zu gewinnen, ist nunmehr zu befürchten, dass künftig die Interessenten zur Übernahme eines kommunalen Ehrenamtes abgeschreckt oder Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber nachhaltig irritiert werden.

Insbesondere deshalb, weil gerade im Bereich der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten im Regelfall keine Nebentätigkeiten vorliegen, die unmittelbar mit der Übernahme des öffentlichen Ehrenamtes in Verbindung gebracht werden.

Aus diesen Gründen und zum Schutz der kommunalen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sollte für diese Gruppe eine Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten vorgenommen werden.

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