Laut der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD zum Thema „Sozialraumbudget und Sozialarbeit in Kindertagesstätten“ (Drucksache 18/9059) verwenden 22 Jugendämter das Sozialraumbudget, um „personelle Ressourcen für Kita-Sozialarbeit“ einzuplanen. 18 Jugendämter nutzen das Sozialraumbudget, um betriebserlaubnis-relevantes Personal zu finanzieren.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie viel Prozent des Sozialraumbudgets werden bei den im Vorwort genannten 18 Jugendämtern für BE-relevantes Personal verwendet? (bitte je Jugendamtsbezirk aufschlüsseln)
- Wie viele VZÄ können dadurch eingestellt werden? (bitte pro Jugendamtsbezirk aufschlüsseln)
- Für welche Aufgaben wird das BE-relevante Personal eingestellt?
(Thomas Barth, MdL)
Hier die Antwort der Landesregierung