Kleine Anfrage: Verwendung des Sozialraumbudgets

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Laut der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD zum Thema „Sozialraumbudget und Sozialarbeit in Kindertagesstätten“ (Drucksache 18/9059) verwenden 22 Jugendämter das Sozialraumbudget, um „personelle Ressourcen für Kita-Sozialarbeit“ einzuplanen. 18 Jugendämter nutzen das Sozialraumbudget, um betriebserlaubnis-relevantes Personal zu finanzieren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viel Prozent des Sozialraumbudgets werden bei den im Vorwort genannten 18 Jugendämtern für BE-relevantes Personal verwendet? (bitte je Jugendamtsbezirk aufschlüsseln)
  2. Wie viele VZÄ können dadurch eingestellt werden? (bitte pro Jugendamtsbezirk aufschlüsseln)
  3. Für welche Aufgaben wird das BE-relevante Personal eingestellt?

(Thomas Barth, MdL)                                 

 

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