Durch das Kita-Gesetz, das seit dem 01. Juli 2021 in Kraft ist, sind aufgrund der Betreuungs- und Mittagessenregelungen an vielen Kitas im Land bauliche Änderungen nötig. Vielerorts müssen z.B. Küchen- oder Schlafräume neu- oder angebaut werden. Auch aufgrund der Platzkapazitäten sind an einigen Kitas Erweiterungsbauten nötig. Eine Übergangsfrist besteht bis zum Jahr 2028.
Die Landesregierung stellt neben den regulären Haushaltsmitteln für den Platzausbau im Rahmen des Sonderprogramms für den Kita-Bau 2024 zusätzliche 35 Millionen Euro für 2024 zur Verfügung.
Mit dem Sonderprogramm 2024 werden Baumaßnahmen gefördert, mit denen vorhandene Plätze gesichert oder auch wiederaufgenommen werden, die abgebaut worden waren. Ausnahmsweise sind auch Sanierungsmaßnahmen förderfähig.
Aktuell (Stand 16. Juli 2024) stehen laut Internetauftritt des Ministeriums für Bildung noch 22 Millionen Euro zur Verfügung, da zum ersten Stichtag am 15.April 2024 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 13 Millionen Euro eingereicht wurden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Für welche Kitas wurden Anträge in welcher Höhe zu den beiden Stichtagen des Sonderprogramms Kita-Bau gestellt? (Bitte nach Antragsstellern differenziert darstellen)
- Welche baulichen Maßnahmen wurden jeweils beantragt?
- Wie hoch sind die jeweiligen Gesamtvolumina der unter Frage 1 genannten Bauvorhaben? (Bitte die unter Frage 1 gemachten Angaben entsprechend ergänzen)
- In welcher Höhe wurden die jeweils unter Frage 1 abgefragten Anträge bewilligt? (Bitte die unter Frage 1 gemachten Angaben entsprechend ergänzen)
- Wie viele Plätze werden durch die jeweils geförderten Bauvorhaben gesichert und wiederaufgenommen? (Bitte die unter Frage 1 gemachten Angaben differenziert nach U2, Ü2 und Plätzen für Schulkindbetreuung differenziert ergänzen)
- Inwiefern liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, dass Kommunen und/oder Träger ihren Eigenanteil an den baulich notwendigen Maßnahmen nicht finanzieren können und Gefahr laufen, bedarfsbezogene Betreuungsplätze zu verlieren?
- Inwiefern ist die Prüfung der Liquidität der antragstellenden Träger in Bezug auf den Eigenanteil von mindestens 10% der Baukosten und einer maximalen Höhe der Förderung von 250.000 € Teil der Antragsprüfung?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung