Kleine Anfrage: Regelverstöße in Bezug auf die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen durch Betriebe in Rheinhessen

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Mehrfach wurde mir mitgeteilt, dass es bei einigen Betrieben in Rheinhessen zu Regelverstö-ßen in Bezug auf die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen im Zuge von Corona kommt: Arbeiten ohne Mundschutz; Kundentermine ohne Terminvereinbarung; Unterlassung der Kontaktprotokollierung mit der Folge, dass keine Kundendaten erfasst werden, um etwaige Infektionswege nachverfolgen zu können, seien keine Einzelfälle.
Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie überprüft die Landesregierung, dass die von ihr erlassenen Sicherheitsmaßnah-men auch strikt eingehalten werden?
  2. Was passiert mit Betrieben, die sich nicht an die Sicherheitsvorgaben halten?
  3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Hygiene- und Sicherheitsstandards konse-quent und stetig überprüft und diese auch in den Betrieben umgesetzt werden?
  4. Wie werden die nachgeordneten Behörden (Gesundheitsämter, Ordnungsämter, Poli-zei) von der Landesregierung darauf vorbereitet, dass sie angemessen mit Regelverstö-ßen umzugehen wissen?
  5. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass es in den Betrieben Gefährdungsbe-urteilungen und Sicherheitsbeauftragte gibt?
  6. Was sagt die Landesregierung zu der Aussage einiger Behörden, dass ihnen klare Richt-linien und Maßnahmenkataloge fehlten, auf deren Grundlage sie die „säumigen“ Be-triebe kontrollieren und die staatlichen Sanktionsmaßnahmen durchsetzen könnten?
    (Thomas Barth, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

 

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