Kleine Anfrage: Wohnraum für behinderte Menschen über 18 Jahre in Rheinhessen

Gemäß Bundesteilhabegesetzes (BTHG) können Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden, wo sie wohnen: Wollen sie beispielsweise in einer eigenen Wohnung außerhalb einer besonderen Einrichtung leben, so ist diesem Wunsch Vorzug zu geben, sofern etwaiger Mehraufwand angemessen ist und keine individuellen Gründe dagegen sprechen. Ich frage die Landesregierung Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an Wohnraum behinderter…
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