Kleine Anfrage: Eingliederungshilfe für Kita-Kinder

In der Antwort der Landesregierung (18/5964) auf unsere Große Anfrage „Situation der Kitas nach dem Kita-Zukunftsgesetz (18/5487) heißt es in Antwort 53: „„Bei Vorliegen eines individuell, benötigten, behinderungsbedingten Mehrbedarfs werden Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt (= SGB IX)“ Vor diesem Hintergrund frage ichdie Landesregierung: (Thomas Barth, MdL)    Hierzu die Antwort der Landesregierung