Kleine Anfrage: Knotenpunkt B9 / L 439 in Guntersblum Süd

Welche Gründe haben den Rechnungshof Rheinland-Pfalz veranlasst, beim Ausbau des vorbezeichneten Knotenpunktes eine Lichtsignalanlage anstatt ei-nes Kreisverkehrsplatzes zu favorisieren? In welchem Umfang hat der Rechnungshof Rheinland-Pfalz in seiner Wirt-schaftlichkeitsprüfung zum Ausbau des vorbezeichneten Knotenpunktes die langfristigen dauerhaften Folgekosten (Stromverbrauch etc.) einer Lichtsignal-anlage ermittelt und unter wirtschaftlichen Aspekten dem Kreisverkehrsplatz gegenübergestellt? Wann kann die Ortsgemeinde Guntersblum…
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