- Welche Gründe haben den Rechnungshof Rheinland-Pfalz veranlasst, beim Ausbau des vorbezeichneten Knotenpunktes eine Lichtsignalanlage anstatt ei-nes Kreisverkehrsplatzes zu favorisieren?
- In welchem Umfang hat der Rechnungshof Rheinland-Pfalz in seiner Wirt-schaftlichkeitsprüfung zum Ausbau des vorbezeichneten Knotenpunktes die langfristigen dauerhaften Folgekosten (Stromverbrauch etc.) einer Lichtsignal-anlage ermittelt und unter wirtschaftlichen Aspekten dem Kreisverkehrsplatz gegenübergestellt?
- Wann kann die Ortsgemeinde Guntersblum mit Einsicht in das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung rechnen?
- Inwieweit wird die Landesregierung die Ortsgemeinde Guntersblum in ihrem Bestreben unterstützen, anstatt der vom Rechnungshof favorisierten Lichtsig-nalanlage den vom Landesbetrieb Mobilität bevorzugten Kreisverkehrsplatz zu verwirklichen?
- Wurden bereits die Kosten für die zusätzlich erforderlichen Lärm- und Emissi-onsschutzmaßnahmen kalkuliert?
- Wenn ja, in welcher Höhe?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung