Kleine Anfrage: Knotenpunkt B9 / L 439 in Guntersblum Süd

Created with Sketch.

  1. Welche Gründe haben den Rechnungshof Rheinland-Pfalz veranlasst, beim Ausbau des vorbezeichneten Knotenpunktes eine Lichtsignalanlage anstatt ei-nes Kreisverkehrsplatzes zu favorisieren?
  2. In welchem Umfang hat der Rechnungshof Rheinland-Pfalz in seiner Wirt-schaftlichkeitsprüfung zum Ausbau des vorbezeichneten Knotenpunktes die langfristigen dauerhaften Folgekosten (Stromverbrauch etc.) einer Lichtsignal-anlage ermittelt und unter wirtschaftlichen Aspekten dem Kreisverkehrsplatz gegenübergestellt?
  3. Wann kann die Ortsgemeinde Guntersblum mit Einsicht in das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung rechnen?
  4. Inwieweit wird die Landesregierung die Ortsgemeinde Guntersblum in ihrem Bestreben unterstützen, anstatt der vom Rechnungshof favorisierten Lichtsig-nalanlage den vom Landesbetrieb Mobilität bevorzugten Kreisverkehrsplatz zu verwirklichen?
  5. Wurden bereits die Kosten für die zusätzlich erforderlichen Lärm- und Emissi-onsschutzmaßnahmen kalkuliert?
  6. Wenn ja, in welcher Höhe?
    (Thomas Barth, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.