Kleine Anfrage: Teilzeitbeschäftigung im Polizeivollzugsdienst des Landes Rheinland-Pfalz I (Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, § 75 I LBG)

Neben der Teilzeitbeschäftigung zur Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern sieht das Landesbeamtengesetz grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung aus anderen Gründen vor (sog. „voraussetzungslose Teilzeit“ gem. § 75 I LBG). Derartige Anträge fußen häufig auf einem nachvollziehbaren Interesse der jeweiligen Dienstkraft (beispielsweise zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in anderen als…
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