KlA: Zustand der Landesstraßen im Landkreis Mainz-Bingen

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Eine gute verkehrliche Infrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung für eine positive Entwicklung des ländlichen Raums. Angesichts des vom rheinland-pfälzischen Rechnungshofs landesweit festgestellten Sanierungsstaus bei den Landesstraßen von 1 Mrd. Euro besteht auch im Landkreis Mainz-Bingen Sanierungsbedarf bei zahlreichen Landesstraßen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Landesstraßen bzw. Abschnitte von Landesstraßen im Landkreis Mainz-Bingen sind im Rahmen der Zustands­erfassung und -bewertung (ZEB) der Landesstraßen im Jahr 2017 mit einer Bewertung von 3,5 und schlechter beurteilt worden (bitte Aufstellung mit entsprechender Bewertung der jeweiligen Landesstraße)?

2. Welche der (in der Antwort zu Frage 1 genannten) Landesstraßen bzw. Abschnitte von Landesstraßen sind zwischenzeitlich saniert worden bzw. für eine Sanierung im aktuellen Landesstraßenbauprogramm vorgesehen?

3. Welche der (in der Antwort zu Frage 1 genannten) Landesstraßen bzw. Abschnitte von Landesstraßen sind im Investitionsplan für die Landesstraßen der Jahre 2019 bis 2023 nicht enthalten, und was sind die Gründe dafür?

4. Wie sehen insbesondere die zeitlichen Planungen und Vorstellungen der Landesregierung (ungeachtet der Haushaltsberatungen und der nötigen Beschlüsse des rheinland-pfälzischen Landtags) hinsichtlich der Sanierung der übrigen, aktuell nicht im Landes­straßenbauprogramm vorgesehenen Landesstraßen bzw. Abschnitte von Landesstraßen (aus der Antwort der Frage 1) aus, und wann kann demnach mit einer Sanierung gerechnet werden?

5. Sieht die Landesregierung angesichts der Baukostensteigerungen und des festgestellten Sanierungsstaus keine Gründe für eine wesentliche Anhebung der Mittel für das Landesstraßenbauprogramm und damit eine Schwerpunktsetzung auf den Erhalt der verkehrlichen Infrastruktur als wichtige Voraussetzung einer positiven Entwicklung des ländlichen Raums?

6. Inwiefern hält die Landesregierung das Ziel, das Landesstraßenbauprogramm auf (nach eigenen Angaben im Koalitionsvertrag) „hohem Niveau fort[zu]schreiben“ (und damit nicht zu erhöhen), trotz Baukostensteigerungen und des vom Rechnungshof landesweit festgestellten erheblichen Sanierungsstaus für geeignet, um die Verkehrsinfrastruktur gerade im ländlichen Raum zu erhalten bzw. zu verbessern?

(Thomas Barth, MdL)                               

 

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