In ihrer Antwort (Drs. 17/6627) auf meine Kleine Anfrage (Drs. 17/6381) hat die Landesregierung ausgeführt, dass es ihr nicht möglich sei, Angaben darüber zu machen, „in welchen Gemeinden in welchen Jahren/Monaten welche konkreten Bauvorhaben (Sanierung, Ausbau, Erweiterung, Neubau) an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen durchgeführt werden sollen und welche Voll- oder Teilsperrungen für welche Straßenabschnitte mit welcher Dauer hierzu in den nächsten fünf Jahren vorgesehen werden sollen“.
Vor dem Hintergrund, dass in der Presse mehrfach (AZ 20.04; 28.04; 03.07) darüber berichtet wurde, welche Baumaßnahmen/Umleitungen und Sperrungen in den kommenden Monaten im Landkreis Alzey-Worms anstehen, frage ich erneut die Landesregierung:
1. In welchen Gemeinden und Städten sind in den kommenden 12 Monaten Baumaßnahmen (für die vollziehbares Baurecht erreicht ist) an klassifizierten Straßen (Kreis-/Landes- u. Bundesstraßen) vorgesehen (bitte nach Gemeinden und Städten einzeln aufführen)?
2. Worum handelt es sich konkret bei den einzelnen Baumaßnahmen (Sanierung, Ausbau, Erweiterung, Neubau)?
3. In welchen Gemeinden sind Sperrungsmaßnahmen im Zuge der Bautätigkeiten vorgesehen (bitte nach Gemeinde, Straßenabschnitt, Dauer und Art der Sperrung (voll/teilweise) einzeln aufführen)?
4. Wann wurden die terminlichen Festsetzungen für die einzelnen in Frage 1 genannten Maßnahmen von welcher Stelle jeweils vorgenommen?
5. Durch welche konkreten Maßnahmen wird der ÖPNV im Zuge der o.g. Baumaßnahmen als flankierende Unterstützung zur Entlastung des individuellen Personenverkehrs gestärkt?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung
Baumaßnahmen an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im LK AZ-WO II 23.7.18