Ab 1. Juli 2021 tritt das neue Kita-Gesetz in Kraft. Gegenwärtig gibt es noch zahlreiche Einrichtungen, die keine Betriebserlaubnis nach den neuen gesetzlichen Vorgaben haben. Mit der Konsequenz, dass Einrichtungen derzeit nicht wissen, wie viele Kinder sie aufnehmen könnten oder wie viel Personal ihnen ab 1. Juli zur Verfügung steht.
Ich frage die Landesregierung:
- Wann hat die Landesregierung die örtlichen Träger im Landkreis Alzey-Worms darüber informiert, die Betriebserlaubnis zu beantragen?
- Welche Frist hat die Landesregierung den örtlichen Trägern für die Einreichung des Antrags zur Beantragung der Betriebserlaubnis gesetzt?
- Welche Kitas im Landkreis Alzey-Worms haben mit Stichtag 1.7.2021 eine gültige neue Betriebserlaubnis?
- Welche Kitas im Landkreis Alzey-Worms haben mit Stichtag 1.7.2021 noch keine gültige neue Betriebserlaubnis?
- Bis wann haben die öffentlichen Träger, die zum Stichtag 1.7.2021 noch keine Betriebserlaubnis beantragt haben, Zeit, diese nachzuliefern?
- Bis wann können die in Frage 5 genannten öffentlichen Träger spätestens mit einer Betriebserlaubnis rechnen?
(Thomas Barth, MdL)