Kleine Anfrage: Finanzielle Mittel für Kita-Baumaßnahmen

Created with Sketch.


Seit dem 1. Juli ist das neue KiTa-Gesetz in Kraft getreten, und es gibt im Bereich der Finanzierung von Baumaßnahmen erheblichen Unmut bei den kommunalen Trägern.

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie hoch sind die zugeflossenen Bundesmittel nach dem Kinderförderungsgesetz seit dem Jahr 2011 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  2. Wie viele Eigenmittel an Investitionskosten hat das Land im Bereich des Kitabaus vom Jahr 2011 bis heute getragen (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
  3. Wie hoch sind die Baukosten für die Kindertagesstätten, die in den Jahren 2018 bis 2021 im Westerwald, in Altenkirchen, in Mainz-Bingen und in Alzey-Worms genehmigt wurden (aufgeschlüsselt nach Träger, Kreis/Stadt)?
  4. Welche und wie viele Anträge können im Jahr 2021 im Westerwald, in Altenkirchen, in Mainz-Bingen und in Alzey-Worms nicht genehmigt werden (Aufschlüsselung nach Kreis/Stadt und Träger sowie Nennung des Grundes)?
  5. Wie gedenkt die Landesregierung mit der Situation umzugehen, dass es Träger von Kindertagesstätten gibt, die die geplanten Baumaßnahmen nicht mehr durchführen können, weil die finanziellen Mittel aufgebraucht sind?
  6. Wie soll, unter der Fragestellung von Frage 5, der konnexitätsbedingte Mehrbelastungsausgleich eingehalten werden?
  7. Welche finanziellen Mittel stellt das Land ab dem 1. Juli 2021 für baulich notwendige Maßnahmen in Folge des KiTa-Gesetzes Rheinland-Pfalz den Trägern zur Verfügung?
    Jennifer Groß, Michael Wäschenbach und Thomas Barth

Hierzu die Antwort der Landesregierung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.