Seit dem 1. Juli ist das neue KiTa-Gesetz in Kraft getreten, und es gibt im Bereich der Finanzierung von Baumaßnahmen erheblichen Unmut bei den kommunalen Trägern.
Daher fragen wir die Landesregierung:
- Wie hoch sind die zugeflossenen Bundesmittel nach dem Kinderförderungsgesetz seit dem Jahr 2011 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
- Wie viele Eigenmittel an Investitionskosten hat das Land im Bereich des Kitabaus vom Jahr 2011 bis heute getragen (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
- Wie hoch sind die Baukosten für die Kindertagesstätten, die in den Jahren 2018 bis 2021 im Westerwald, in Altenkirchen, in Mainz-Bingen und in Alzey-Worms genehmigt wurden (aufgeschlüsselt nach Träger, Kreis/Stadt)?
- Welche und wie viele Anträge können im Jahr 2021 im Westerwald, in Altenkirchen, in Mainz-Bingen und in Alzey-Worms nicht genehmigt werden (Aufschlüsselung nach Kreis/Stadt und Träger sowie Nennung des Grundes)?
- Wie gedenkt die Landesregierung mit der Situation umzugehen, dass es Träger von Kindertagesstätten gibt, die die geplanten Baumaßnahmen nicht mehr durchführen können, weil die finanziellen Mittel aufgebraucht sind?
- Wie soll, unter der Fragestellung von Frage 5, der konnexitätsbedingte Mehrbelastungsausgleich eingehalten werden?
- Welche finanziellen Mittel stellt das Land ab dem 1. Juli 2021 für baulich notwendige Maßnahmen in Folge des KiTa-Gesetzes Rheinland-Pfalz den Trägern zur Verfügung?
Jennifer Groß, Michael Wäschenbach und Thomas Barth
Hierzu die Antwort der Landesregierung