Kleine Anfrage: Hausärztliche Versorgung (Ärztinnen und Ärzte gemäß § 11 Abs. 2 Bedarfsplanungs-Richtlinie) in den Mittelbereichen 36: Mainz Umland und 52: Worms

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Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die Altersstruktur der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte in den Mittelbereichen 36 und 52 (bitte nach Altersgruppen aufschlüsseln)?

2. Wie viele niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte sind in den in Frage 1 genannten Mittelbereichen in den letzten fünf Jahren in Ruhe­stand gegangen?

3. Wie viele niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte sind ggfs. in den in Frage 1 genannten Mittelbereichen in den letzten fünf Jahren anderweitig aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschieden?

4. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten, die in den letzten fünf Jahren in den in Frage 1 genannten Mittelbereichen geschlossen wurden?

5. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten, die in den letzten fünf Jahren in den in Frage 1 genannten Mittelbereichen neu eröffnet wurden (bitte aufgeteilt in eigenständige Praxen und Zweigpraxen)?

6. Wie hat sich der Versorgungsgrad seit dem Jahr 2013 entwickelt?

7. Inwiefern muss aufgrund der Altersstruktur in den nächsten fünf Jahren mit einer Verschlechterung des Versorgungsgrads gerechnet werden?

(Thomas Barth, MdL)      

Hierzu die Antwort der Landesregierung  

                       

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