Kleine Anfrage: Investitionsstock in Rheinland-Pfalz

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Wie aus der Antwort auf meine kleine Anfrage Drucksache Nr. 17/9949 (Drucksache Nr. 17/10136) hervorgeht, wurde eine Zuwendung für den Bau einer gemeinsamen Gerätehalle für die Ortsgemeinden Gau-Bischofsheim, Harxheim und Lörzweiler mit der Begründung abgelehnt, die Alleinfinanzierung sei zumutbar.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie definiert die Landesregierung eine „zumutbare Alleinfinanzierung“?

2. Wurden zur Beurteilung als „zumutbare Alleinfinanzierung“ die Finanzkraft einer Ortsgemeinde, von zwei Ortsgemeinden oder aller drei beteiligten Ortsgemeinden und /oder die Finanzkraft der Verbandsgemeinde Bodenheim herangezogen?

3. Begrüßt die Landesregierung das Ansinnen von Ortsgemeinden, in bestimmten Bereichen der laufenden Verwaltung zusammenzuarbeiten?

4. Teilt die Landesregierung die Einschätzung des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2013, dass durch die bauliche und teilorganisatorische Zusammenlegung von bislang getrennten kommunalen Gerätehallen Synergien und somit Einsparungsmöglichkeiten bei den Ortsgemeinden geschaffen werden?

5. Wie definiert die Landesregierung „zumutbare Alleinfinanzierung“ bei avisierter Einsparungsmöglichkeiten?

6. Welche sonstigen Fördermöglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Ortsgemeinden bei diesem Projekt zu unterstützen?

7. Welche Projekte im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurden in den vergangenen fünf Jahren durch I-Stock-Anträge gefördert (bitte Angabe nach Datum, Gemeinde, Landkreis, Maßnahme)?

(Thomas Barth, MdL)

Antwort der Landesregierung:

https://thomasbarth.online/wp-content/uploads/2019/10/AntwLR-Investitionsstock-RLP-15.11.2019.pdf

 

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