Die Landesregierung hat im Oktober 2020 ein 6-Millionen-Euro-Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Lüftungsgeräten für Schulen mit schlecht zu belüftenden Klassenräumen beschlossen
Ich frage die Landesregierung
- Wie viele Schulen in Rheinland-Pfalz haben bislang einen Antrag auf die Anschaffung von mobilen Lüftungsgeräten gestellt?
- Wie viele davon wurden bereits genehmigt, wie viel abgelehnt und warum?
- Welche bauordnungsrechtlichen Vorgaben müssen für eine Installation gegeben sein?
- Wie bewertet die Landesregierung die vom Max-Planck-Institut für Chemie in Mainz konzipierte Entlüftungsanlage zum Einsatz in Klassenräumen im Hinblick auf ihre Praktikabilität und ihren Nutzen zur Reduzierung der Aerosolbelastung?
- Vor dem Hintergrund, dass an allen Mainzer Grundschulen solche Entlüftungsgeräte installiert werden – wie ist der aktuelle Stand der Prüfungen des Bildungsministeriums im Hinblick auf deren Einsatz auch an anderen Schulen im Land?
- Sofern dieser noch nicht abgeschlossen ist, bis wann ist mit einer abschließenden Prüfung zu rechnen?
- Was unternimmt die Landesregierung, um den Prozess der Anschaffung von den in Frage 4 genannten Entlüftungsgeräten zu beschleunigen?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung