Kleine Anfrage Obstanbau Ober-Hilbesheimer Plateau

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Obstanbau „Ober-Hilbesheimer Plateau“

Seit der Ausweisung zum Vogelschutzgebiet sehen sich die Obstbauern am Ober-Hilbersheimer Plateau angesichts neuer Bewirtschaftungspläne mit Auflagen und Einschränkungen konfrontiert, die eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigen und den Erhalt der Wirtschaftlichkeit der ortsansässigen Betriebe gefährden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung der Obstbauern, dass bestehende Obstanlagen nach Nutzung gerodet und Obstanlagen zu Ackerbau bzw. Ackerbau zu Obstbau umgewandelt werden dürfen sollen?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung der Obstbauern, zum Produktschutz (vor allem bei Süßkirschen) Foliendächer installieren zu dürfen, die nach der Blüte geschlossen und nach der Ernte wieder geöffnet werden?
3. Dürfen auf dem Ober-Hilbesheimer Plateau Aronia-Beeren, Raps und Spargel angebaut werden?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Wie viel an landwirtschaftlicher Nutzfläche soll nach Ansicht der Landesregierung künftig im Naturschutzgebiet Ober-Hilbesheimer Plateau für den Obstanbau zugelassen werden?
6. Ist es künftig möglich, Obstanlagen auch mit Kulturschutzeinrichtungen wie Netzen und Dächern anzulegen?
7. Das Land Rheinland-Pfalz wirbt im Touristikbereich mit Produkten aus der Region. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung vor diesem Hintergrund, um eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung im Bereich Obstbau auf dem Ober-Hilbersheimer Plateau dauerhaft sicherzustellen?

(Thomas Barth, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

AntwLR Obstanbau Ober-Hilbersheimer Plateau 11.4.2018

 

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