Seit dem Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes zum 01.07.2021 klagen viele Träger nach wie vor über offene Stellen, die mangels Erzieher/innen nicht besetzt werden. Ich frage daher die Landesregierung:
1. Welchen Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms steht durch Inkrafttreten des Kita-Gesetzes und neue Betriebserlaubnis seit 01.07.2021 mehr Erzieherpersonal zu (bitte Angabe in Std/Woche, Orts-, Verbandsgemeinde, Stadtteil)?
2. Welchen Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms steht durch Inkrafttreten des Kita-Gesetzes und neue Betriebserlaubnis seit 01.07.2021 weniger Erzieherpersonal zu (bitte Angabe in Std/Woche, Orts-, Verbandsgemeinde, Stadtteil)?
3. In welchen der in Nr. 1 genannten Kindertagesstätten wurden die seit 01.07. oder später zusätzlichen möglichen Stellen bis zum 31.12.2021 in welchem Umfang besetzt?
4. In welchen der in Nr. 1 genannten Kindertagesstätten werden die seit 01.07. oder später zusätzlichen möglichen Stellen bis zum Ende des laufenden Kitajahres besetzt werden sein (sofern im Einzelfall bekannt)?
5. Wie begründet die Landesregierung die Tatsache, dass offene Stellen auch auf Dauer nicht besetzt werden können?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung