
Ende 2017 hat das Verkehrsministerium den Landesbetrieb Mobilität beauftragt, landesweit 17 Ortsumgehungen zur Baureife zu entwickeln. Anhand der Bewertung der Projekte, die für das 1. Quartal 2018 geplant ist, soll eine Priorisierung erfolgen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung (bitte detailliert aufführen)?
2. Inwieweit werden die Gemeinden in den Priorisierungsprozess eingebunden?
3. Bis wann ist mit einer abschließenden Bewertung der einzelnen Umgehungs-straßenprojekte und der damit verbundenen Priorisierung zu rechnen?
4. Inwieweit beeinflusst das Priorisierungs-Ranking den Realisierungszeitraum der jeweiligen Baumaßnahme?
(Thomas Barth)
Hierzu die Antwort der Landesregierung
AntwLR Priorisierungen Ortsumgehungen