Pressemitteilung: Photovoltaik-Ausbau – das Land muss endlich in die Puschen kommen

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Der Landtagsabgeordnete Thomas Barth (CDU) hat sich mit einer Kleinen Anfrage nach den Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Gebäuden bzw. Liegenschaften im Kreis Mainz-Bingen erkundigt. Anlass war eine aktuelle Bestandsaufnahme der im Landesklimaschutzgesetz von 2014 von der damaligen Rot-Grünen Landesregierung geschlossenen Vereinbarung, „vorbildhaft auf dem Weg zu einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 voranzugehen“.

„Vor dem Hintergrund dieses selbstgesteckten Anspruchs fallen die Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage ernüchternd aus“, so Barth. Von den insgesamt 15 landeseigenen Gebäuden/Liegenschaften im Kreis Mainz-Bingen, die sich im wirtschaftlichen Eigentum des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) befinden, ist derzeit gerade einmal eine, das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Oppenheim mit einer Photovoltaikanlage mit 48,96 kWpeal Leistung ausgestattet. Das bestätigt den insgesamt schleppenden Ausbau bei den Erneuerbaren Energien. Hierzu passt auch die Aussage der Landesregierung, dass „aktuell keine konkrete Installationsplanung von Photovoltaikanlagen auf Liegenschaften im Eigentum des LBB“ im Landkreis Mainz-Bingen vorliegt.

Längst hätten auf den Dächern der landeseigenen Gebäude Solaranlagen arbeiten können. Stattdessen legt die Landesregierung acht Jahre nach Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes lediglich einen „Leitfaden zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung für Rheinland-Pfalz“ vor, in dem sie anstrebt, die Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 auf „Netto-Null“ zu reduzieren.

„Wenn die Landesregierung ihrer Selbstverpflichtung zum Klimaschutz gerecht werden und das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel von einem jährlichen Netto-Ausbau von 500 Megawatt Photovoltaik erreichen will (derzeit beträgt der jährliche Zuwachs rund 200 Megawatt), muss sie endlich in die Puschen kommen und deutlich mehr Photovoltaik-Anlagen installieren als bisher“, fordert Barth. Dann aber nicht nur auf gewerblich genutzten Neubauten, wie es das auf Initiative der Ampelkoalition im September 2021 verabschiedete Landessolargesetz vorsieht, sondern auch auf landeseigenen Gebäuden bzw. Liegenschaften.

„Warum ausgerechnet das Land von der Photovoltaikpflicht ausgenommen werden soll, Unternehmen aber nicht, ist nicht nachvollziehbar. Denn bevor man andere verpflichtet, sollte man sich selbst in die Pflicht nehmen und mit gutem Beispiel vorangehen. Das erhöht die Glaubwürdigkeit in die gesetzten Klimaziele und die Akzeptanz in der Bevölkerung für diese gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung. Das Ziel, bis 2030 die Landesverwaltung klimaneutral zu machen, ist richtig und wichtig. Doch nur mit reinen Absichtserklärungen und halbherzigen Regelungen lassen sich die Klimaziele nicht erreichen. Die Landesregierung muss endlich aufs Tempo drücken, um den Nachholbedarf bei Photovoltaik-Ausbau aufzuholen“, so Thomas Barth.

 

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