Kita-Zukunftsgesetz: Personalplanung und -sicherheit bei Kindertagesstätten im Landkreis Mainz-Bingen

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Zum neuen Kitajahr 2021/22, d.h. in 2 Monaten, greifen die Regelungen des Kita-Zukunftsgesetzes RLP, nach dem die Personalbemessung nunmehr nach Platz und nicht mehr Gruppenzahl/-größe erfolgt. Örtliche Träger und Einrichtungen haben mittlerweile mit dem Träger der örtlichen Jugendhilfe (Kreis-jugendamt) Beratungsgespräche über die weitere individuelle Ausrichtung und damit einhergehende personelle Ausstattung der Einrichtungen geführt. An den meisten Stellen bleiben Unsicherheiten be-züglich der Personalsituation im Hinblick auf dessen Verfügbarkeit und Einstellungsmöglichkeiten. Man sollte doch meinen, dass so kurz vor dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes, das derart grund-legend in die Personalberechnung, -zuteilung und örtliche -auswahl eingreift, alle erforderlichen Rah-menparameter vorliegen und unmittelbar zu erfüllen sein sollten. Vor dem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. An welchen Einrichtungen im Landkreis Mainz-Bingen wird es nach aktuellem Planungsstand eine Verringerung der Stundenzahl von pädagogischen Fachkräften geben?
  2. An welchen Einrichtungen im Landkreis Mainz-Bingen wird es nach aktuellem Planungsstand eine Erhöhung der Stundenzahl von pädagogischen Fachkräften geben?
  3. Welche Möglichkeiten haben die Träger der Einrichtungen, Stundenverringerung personell darzustellen?
  4. Wie unterstützt die Landesregierung die örtlichen Träger bei der Gewinnung von zusätzlichem Fachpersonal bei Stundenerhöhung?
  5. Was müssen Träger und Einrichtung tun, wenn mit Inkrafttreten des Kita-Zukunftsgesetzes aufgrund der neuen Personalbemessung das Personal zum (Beginn) Kitajahr 2021/22 nicht vorhanden ist und somit der gesetzliche Betreuungsanspruch von der jeweiligen Einrichtung nicht in vollem Umfang sichergestellt werden kann (z.B. Stichwort „Notfallplan“)?
  6. Wie gedenkt die Landesregierung, die Attraktivität der Ausbildung des Erzieherberufs nach-haltig zu steigern, um dem allgemeinen Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzuwir-ken?
  7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass im Hinblick auf die Schaffung von multiprofes-sionellen Teams in Kitas im Zuge der Anpassung der Fachkräfteverordnung die dauerhafte Ein-stellung von handwerklichen Fachkräften (Meistern) zur Vertiefung von kreativ-haptisch-mo-torischen Fähigkeiten und von Logopäden zur Sprachförderung nicht mit einer Bezahlung nach S4 vereinbar ist, sondern der Erziehertätigkeit gleichgestellt sein sollte?
    (Thomas Barth, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

 

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