
Zum neuen Kitajahr 2021/22, d.h. in 2 Monaten, greifen die Regelungen des Kita-Zukunftsgesetzes RLP, nach dem die Personalbemessung nunmehr nach Platz und nicht mehr Gruppenzahl/-größe erfolgt. Örtliche Träger und Einrichtungen haben mittlerweile mit dem Träger der örtlichen Jugendhilfe (Kreis-jugendamt) Beratungsgespräche über die weitere individuelle Ausrichtung und damit einhergehende personelle Ausstattung der Einrichtungen geführt. An den meisten Stellen bleiben Unsicherheiten be-züglich der Personalsituation im Hinblick auf dessen Verfügbarkeit und Einstellungsmöglichkeiten. Man sollte doch meinen, dass so kurz vor dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes, das derart grund-legend in die Personalberechnung, -zuteilung und örtliche -auswahl eingreift, alle erforderlichen Rah-menparameter vorliegen und unmittelbar zu erfüllen sein sollten. Vor dem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- An welchen Einrichtungen im Landkreis Mainz-Bingen wird es nach aktuellem Planungsstand eine Verringerung der Stundenzahl von pädagogischen Fachkräften geben?
- An welchen Einrichtungen im Landkreis Mainz-Bingen wird es nach aktuellem Planungsstand eine Erhöhung der Stundenzahl von pädagogischen Fachkräften geben?
- Welche Möglichkeiten haben die Träger der Einrichtungen, Stundenverringerung personell darzustellen?
- Wie unterstützt die Landesregierung die örtlichen Träger bei der Gewinnung von zusätzlichem Fachpersonal bei Stundenerhöhung?
- Was müssen Träger und Einrichtung tun, wenn mit Inkrafttreten des Kita-Zukunftsgesetzes aufgrund der neuen Personalbemessung das Personal zum (Beginn) Kitajahr 2021/22 nicht vorhanden ist und somit der gesetzliche Betreuungsanspruch von der jeweiligen Einrichtung nicht in vollem Umfang sichergestellt werden kann (z.B. Stichwort „Notfallplan“)?
- Wie gedenkt die Landesregierung, die Attraktivität der Ausbildung des Erzieherberufs nach-haltig zu steigern, um dem allgemeinen Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzuwir-ken?
- Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass im Hinblick auf die Schaffung von multiprofes-sionellen Teams in Kitas im Zuge der Anpassung der Fachkräfteverordnung die dauerhafte Ein-stellung von handwerklichen Fachkräften (Meistern) zur Vertiefung von kreativ-haptisch-mo-torischen Fähigkeiten und von Logopäden zur Sprachförderung nicht mit einer Bezahlung nach S4 vereinbar ist, sondern der Erziehertätigkeit gleichgestellt sein sollte?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung