Kleine Anfrage: Aktualisierung und Optimierung lufthygienischer Grenzwerte im Landkreis Mainz-Bingen II

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In Ihrer Beantwortung meiner Kleinen Anfrage (Drs. 17/5015) wird ausgeführt, dass die Landesregierung die Besorgnisse und Befürchtungen sowie den Wunsch der Bürger/innen auf die Einhaltung der lufthygienischen Grenzwerte sehr ernst nehme und daher die Messaktivitäten und Gebietseinstufungen des Zentralen Immissionsmessnetzes (ZINEM) kontinuierlich aktualisiere und optimiere. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche lufthygienischen Veränderungen haben sich in den letzten 5 Jahren bei den stationären und mobilen Messungen im Landkreis Mainz-Bingen ergeben (bitte nach Messpunkt einzeln aufführen)?
2. Welche Gebietseinstufungen und -veränderungen haben sich hierdurch für den Landkreis Mainz-Bingen ergeben?
3. Was versteht die Landesregierung unter „Optimierung der Gebietseinstufungen“?
4. Wie gedenkt sie, diese konkret zu gestalten?

(Thomas Barth, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

Antw LR Lufthygienische Grenzwerte im LK MZ-BI 2.5.18

 

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