Kleine Anfrage: Corona-Tests in Pflegeheimen (I)

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Der Anteil der Corona-Todesfälle bei den Bewohnern von Pflegeeinrichtungen liegt unverändert hoch. Trotz aller bisher ergriffenen Maßnahmen sind Pflegeeinrichtungen immer wieder Hotspots für lokale Corona-Ausbrüche mit dramatischen Folgen für die Menschen vor Ort.

Angesichts dessen frage ich die Landesregierung:

  1. Wie oft müssen die Pflegeheime ihre Beschäftigten testen?
  2. Wer fällt alles unter die zu testenden Beschäftigten (Pflegekräfte, Verwaltungskräfte, Küchenpersonal, Reinigungskräfte usw.) und welche Gruppe von Beschäftigten wird nicht regelmäßig getestet?
  3. Welche Regelungen und Verfahrensweisen gibt es für den Fall, dass sich Beschäftigte nicht auf Corona testen lassen wollen?
  4. Wie viele Pflegeheime führen Schnelltests auch bei Angehörigen und Freunden ihrer Bewohner durch?
  5. Welche Regelung gibt es bezüglich Schnelltests in Pflegeheimen für regelmäßig dort tätige Therapeuten sowie Ärzte und externe Servicekräfte (wie z.B. Friseure etc)?
  6. Welche Regelung gibt es bezüglich Schnelltests in Pflegeheimen für regelmäßig dort tätige Lieferanten wie Wäschedienst?
  7. Welche Regelung gibt es bezüglich Schnelltests in Pflegeheimen für regelmäßig dort tätige Mitarbeiter von Krankentransporten und Bestattern?

(Thomas Barth, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

 

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