Der Anteil der Corona-Todesfälle bei den Bewohnern von Pflegeeinrichtungen liegt unverändert hoch. Trotz aller bisher ergriffenen Maßnahmen sind Pflegeeinrichtungen immer wieder Hotspots für lokale Corona-Ausbrüche mit dramatischen Folgen für die Menschen vor Ort.
Angesichts dessen frage ich die Landesregierung:
- Wie oft müssen die Pflegeheime ihre Beschäftigten testen?
- Wer fällt alles unter die zu testenden Beschäftigten (Pflegekräfte, Verwaltungskräfte, Küchenpersonal, Reinigungskräfte usw.) und welche Gruppe von Beschäftigten wird nicht regelmäßig getestet?
- Welche Regelungen und Verfahrensweisen gibt es für den Fall, dass sich Beschäftigte nicht auf Corona testen lassen wollen?
- Wie viele Pflegeheime führen Schnelltests auch bei Angehörigen und Freunden ihrer Bewohner durch?
- Welche Regelung gibt es bezüglich Schnelltests in Pflegeheimen für regelmäßig dort tätige Therapeuten sowie Ärzte und externe Servicekräfte (wie z.B. Friseure etc)?
- Welche Regelung gibt es bezüglich Schnelltests in Pflegeheimen für regelmäßig dort tätige Lieferanten wie Wäschedienst?
- Welche Regelung gibt es bezüglich Schnelltests in Pflegeheimen für regelmäßig dort tätige Mitarbeiter von Krankentransporten und Bestattern?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung