Laut Landesnaturschutzgesetz wird eingegrüntes Ackerland nach fünf Jahren zu Dauergrünland.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung
- Wie hoch ist der Anteil des Dauergrünlandes an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Landkreis Mainz-Bingen?
- Wie hat sich die Relation zwischen landwirtschaftlicher Nutzfläche und Dauergrünland in den letzten 10 Jahren im Landkreis Mainz-Bingen entwickelt?
- Wie hoch ist aktuell der Flächenanteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Landkreis Mainz-Bingen?
- Wie werden die Grundstückseigentümer von dem bevorstehenden Nutzungsverbot unterrichtet?
- Sieht die Landesregierung diese Regelung im Hinblick auf die gute ökologische Wirkung des eingegrünten Ackerlands nicht auch als kontraproduktiv an?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung