Kleine Anfrage: Grünlandumbruch im Landkreis Mainz-Bingen

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Laut Landesnaturschutzgesetz wird eingegrüntes Ackerland nach fünf Jahren zu Dauergrünland.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung

  1. Wie hoch ist der Anteil des Dauergrünlandes an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Landkreis Mainz-Bingen?
  2. Wie hat sich die Relation zwischen landwirtschaftlicher Nutzfläche und Dauergrünland in den letzten 10 Jahren im Landkreis Mainz-Bingen entwickelt?
  3. Wie hoch ist aktuell der Flächenanteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Landkreis Mainz-Bingen?
  4. Wie werden die Grundstückseigentümer von dem bevorstehenden Nutzungsverbot unterrichtet?
  5. Sieht die Landesregierung diese Regelung im Hinblick auf die gute ökologische Wirkung des eingegrünten Ackerlands nicht auch als kontraproduktiv an?

           (Thomas Barth, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

 

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