
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie fördert die Landesregierung Kindertagesstätten in freier, nichtkirchlicher Trägerschaft?
2. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei freien, nichtkirchlichen Trägern häufig um Elterninitiativen und bürgerschaftlichen Zusammenschlüssen handelt, inwieweit ist da Finanzierung durch das Land sachgerecht?
3. Wie will die Landesregierung die im Kindertagesstättengesetz verankerte Trägerpluralität sicherstellen, insbesondere im Hinblick auf die kleinen freien, nichtkirchlichen Träger?
4. Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung im Fall der Bauinvestition des Waldorfkindergartens Saulheim sieht die Landesregierung, um den Kindergarten im ländlichen Gebiet im Sinne von Trägervielfalt und Wunsch- und Wahlrecht für alle Kinder zu erhalten?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung
AntwLR Waldorfkindergarten Knispel 04.06.18