Kleine Anfrage: Aktualisierung und Optimierung lufthygienischer Grenzwerte im Landkreis Mainz-Bingen (I)

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In Ihrer Beantwortung meiner Kleinen Anfrage (Drs. 17/5015) wird ausgeführt, dass die Landesregierung die Besorgnisse und Befürchtungen sowie den Wunsch der Bürger/innen auf die Einhaltung der lufthygienischen Grenzwerte sehr ernst nehme und daher die Messaktivitäten und Gebietseinstufungen des Zentralen Immissionsmessnetzes (ZINEM) kontinuierlich aktualisiere und optimiere. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. An welchen Punkten im Landkreis Mainz-Bingen befinden sich fest installierte stationäre Messstationen?
2. Nach welchen räumlichen Kriterien werden die Messpunkte ausgewählt?
3. Nach welchen rechtlichen Vorschriften sind die Messstationen zu betreiben?
4. In welchen zeitlichen Abständen finden Messungen bzw. die Erfassung und Dokumentation derselben statt?
4. Werden auch nicht fest installierte, mobile Messungen im Landkreis Mainz-Bingen durchgeführt?
5. Falls nein, warum nicht?
6. Falls ja, wann wurden wo in den vergangenen 5 Jahren mobile Messungen mit welchem Ergebnis durchgeführt?

(Thomas Barth, MdL

Hierzu die Antwort der Landesregierung

AntwLR Lufthygienische Grenzwerte im LK MZ-BI 02.05.18

 

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