Kleine Anfrage: Neuerungen in der Orientierungsstufe bezüglich der sogenannten offenen Lernzeiten (oLZ)

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Eltern in meinem Wahlkreis haben mich auf Neuerungen in der Orientierungsstufe bezüglich der offenen Lernzeiten (oLZ) angesprochen.

Vor diesem Huntergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Gilt generell für die Orientierungsstufe an allen Schulen in Rheinland-Pfalz, dass die Stunden 1 bzw. 1 und 2 am Morgen oder 6 bzw. 5 und 6 am Mittag entfallen und als oLZ gekennzeichnet werden?
  2. Entfällt für die in Frage 1 genannten Stunden in den reinen Halbtagsschüler-Klassen der Unterricht für die gesamte Klasse, ohne dass oLZ eingerichtet werden?
  3. Ist es richtig, dass in gemischten HT-/GT-Klassen für GT-Kinder immer eine oLZ eingerichtet wird, für HT-Kinder, die bis zum Beginn ihres regulären Unterrichts zuhause bleiben bzw. früher nach Hause gehen, aber nicht, was einer Benachteiligung Letzterer gleichkäme?
  4. Ist nach Ansicht der Landesregierung die Lern-App „Anton“, die für die SchülerInnen als Arbeitsgrundlage dienen soll, ein adäquater Ersatz für die entfallenen Stunden?
  5. Wenn ja, warum (bitte um detaillierte Begründung)?
  6. Gelten die in den Fragen 1, 2, und 3 genannten Regelungen für alle Schulen in Rheinland-Pfalz?
  7. Inwiefern liegt hierzu eine Vorgabe des Bildungsministeriums vor?

(Thomas Barth, MdL)                        

 

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