
Eltern in meinem Wahlkreis haben mich auf Neuerungen in der Orientierungsstufe bezüglich der offenen Lernzeiten (oLZ) angesprochen.
Vor diesem Huntergrund frage ich die Landesregierung:
- Gilt generell für die Orientierungsstufe an allen Schulen in Rheinland-Pfalz, dass die Stunden 1 bzw. 1 und 2 am Morgen oder 6 bzw. 5 und 6 am Mittag entfallen und als oLZ gekennzeichnet werden?
- Entfällt für die in Frage 1 genannten Stunden in den reinen Halbtagsschüler-Klassen der Unterricht für die gesamte Klasse, ohne dass oLZ eingerichtet werden?
- Ist es richtig, dass in gemischten HT-/GT-Klassen für GT-Kinder immer eine oLZ eingerichtet wird, für HT-Kinder, die bis zum Beginn ihres regulären Unterrichts zuhause bleiben bzw. früher nach Hause gehen, aber nicht, was einer Benachteiligung Letzterer gleichkäme?
- Ist nach Ansicht der Landesregierung die Lern-App „Anton“, die für die SchülerInnen als Arbeitsgrundlage dienen soll, ein adäquater Ersatz für die entfallenen Stunden?
- Wenn ja, warum (bitte um detaillierte Begründung)?
- Gelten die in den Fragen 1, 2, und 3 genannten Regelungen für alle Schulen in Rheinland-Pfalz?
- Inwiefern liegt hierzu eine Vorgabe des Bildungsministeriums vor?
(Thomas Barth, MdL)