Kleine Anfrage: Haltung der Landesregierung zur Verhandlung der Kommunen mit Freien Trägern von Kindertagesstätten zur Übernahme der Personalkosten

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Wir fragen die Landesregierung:

  1. Ist die Landesregierung über den aktuellen Verhandlungsstand der Träger der Jugendhilfe und der Spitzenorganisationen der freien Träger (insbesondere der kirchlichen Träger) informiert?
  2. Ist der Landesregierung bewusst, dass jeder Prozentpunkt Reduzierung der Kosten bei der Beteiligung der freien Träger an den Personalkosten der Kitas (im alten Kitagesetz 12 %) zu massiven Kostensteigerungen der Kommunen in Millionenhöhe führt?
  3. Wie hoch (in Euro) war die Personalkostenbeteiligung der Freien Träger im Jahr 2018?
  4. Inwiefern war der Landesregierung bei Einbringung des Gesetzesentwurfs bewusst, dass die Veränderung im Gesetz zu deutlichen Mehrkosten bei den Kommunen führen wird?
  5. Gab es in den schriftlichen und mündlichen Anhörungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum neuen Kitagesetz Hinweise, dass diese Mehrkosten in Millionenhöhe zu erwarten sind?
  6. War die Landesregierung darüber im Bilde, dass die kirchlichen Träger unter starkem Kostendruck stehen und ihren Rückzug aus den Trägerschaften erwogen haben bzw. aktuell noch dabei sind? Bitte aus der Sicht zur Zeit der Erstellung des Kitagesetzentwurfs und aus heutiger Sicht beantworten.
  7. Inwiefern erwägt die Landesregierung, trotz dem im Gesetzentwurf absichtlich ausgehebelten Konnexitätsprinzip, die Kommunen bei den Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe zu unterstützen?
    Martin Brandl, MdL Thomas Barth, MdL

Dazu die Antwort der Landesregierung:

 

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