Ich frage die Landesregierung:
- Wann wurde das letzte Mal eine flächendeckende Bedarfsberechnung für die Notarztversorgung in Rheinland-Pfalz durchgeführt?
- Mit welchem Ergebnis?
- Wie bewertet die Landesregierung die von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bei der TU Kaiserslautern in Auftrag gegebene Untersuchung zu den Notarzt-standorten Bingen und Ingelheim in Hinblick auf deren Aussagekraft zur Un-termauerung einer konkreten behördlichen Entscheidung?
- Inwieweit sind die in der Studie der TU Kaiserslautern herangezogenen Zahlen aus dem Corona-Jahr 2020 repräsentativ?
- Inwieweit kann die Kreisverwaltung als zuständige Behörde frei über die Zu-kunft der Standorte Ingelheim und Bingen entscheiden?
(Thomas Barth, MdL)
Siehe hierzu die Antwort der Landesregierung