Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV-RLP) hat mitgeteilt, dass sie im Zuge der Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes bis 1. Juli 2020 vier Ärztliche Bereitschaftspraxen (ÄBP) – darunter auch die ÄBP Ingelheim – schließen will.
Ich frage die Landesregierung
- Wann hat die Landesregierung von diesem Schritt erfahren?
- Sieht die Landesregierung durch die Schließung der ÄBP Ingelheim den Sicherstellungsauftrag für die ärztliche Versorgung im Landkreis Mainz-Bingen vollumfänglich gewährleistet?
- Sieht die Landesregierung in der Einführung des telefonischen 24-Stundenservice 116117 und dem geplanten mobilen Hausbesuchsdienst eine Verbesserung der ambulanten Patientenversorgung (bitte Antwort begründen)?
- Wie viele Patientinnen und Patienten wurden in den vergangenen fünf Jahren in den vier zu schließenden Ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxen behandelt (bitte nach Monaten und nach ÄBPs getrennt aufschlüsseln)?
- Wie sehen die Umsatzzahlen der Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz – aufgegliedert nach Kosten und Einnahmen – in den letzten zwei Jahren aus (bitte nach Monaten und nach ÄBPs getrennt aufschlüsseln)?
- Wie groß ist in den einzelnen Bereitschaftsdienstbereichen die maximale Straßenentfernung in Wegstrecke bzw. Wegezeit zur Bereitschaftsdienstzentrale und für wie viele Menschen sind die jeweiligen Bereitschaftspraxen zuständig?
- Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kassenärztlichen Vereinigung zur Steuerung / Begleitung aller Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz insgesamt und im konkreten Fall der ÄBP Ingelheim (bitte jeweils nach den letzten fünf Jahren getrennt aufschlüsseln)?
(Thomas Barth, MdL)