Kleine Anfrage: Schließung von Ärztlichen Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz

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Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV-RLP) hat mitgeteilt, dass sie im Zuge der Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes bis 1. Juli 2020 vier Ärztliche Bereitschaftspraxen (ÄBP) – darunter auch die ÄBP Ingelheim – schließen will.
Ich frage die Landesregierung

  1. Wann hat die Landesregierung von diesem Schritt erfahren?
  2. Sieht die Landesregierung durch die Schließung der ÄBP Ingelheim den Sicherstellungsauftrag für die ärztliche Versorgung im Landkreis Mainz-Bingen vollumfänglich gewährleistet?
  3. Sieht die Landesregierung in der Einführung des telefonischen 24-Stundenservice 116117 und dem geplanten mobilen Hausbesuchsdienst eine Verbesserung der ambulanten Patientenversorgung (bitte Antwort begründen)?
  4. Wie viele Patientinnen und Patienten wurden in den vergangenen fünf Jahren in den vier zu schließenden Ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxen behandelt (bitte nach Monaten und nach ÄBPs getrennt aufschlüsseln)?
  5. Wie sehen die Umsatzzahlen der Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz – aufgegliedert nach Kosten und Einnahmen – in den letzten zwei Jahren aus (bitte nach Monaten und nach ÄBPs getrennt aufschlüsseln)?
  6. Wie groß ist in den einzelnen Bereitschaftsdienstbereichen die maximale Straßenentfernung in Wegstrecke bzw. Wegezeit zur Bereitschaftsdienstzentrale und für wie viele Menschen sind die jeweiligen Bereitschaftspraxen zuständig?
  7. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kassenärztlichen Vereinigung zur Steuerung / Begleitung aller Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz insgesamt und im konkreten Fall der ÄBP Ingelheim (bitte jeweils nach den letzten fünf Jahren getrennt aufschlüsseln)?
    (Thomas Barth, MdL)

 

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