Kleine Anfrage: Schulgesundheit (II)

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In ihrer Antwort (Drs. 17/6265) auf meine Kleine Anfrage (Drs. 17/6072) hat die Landesregierung einige Fragen unzureichend bzw. überhaupt nicht beantwortet. Deshalb frage ich erneut die Landesregierung mit der Bitte um konkrete Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie steht die Landesregierung zu dem im L a n d k r e i s M a i n z – B i n g e n vorgeschlagenen Pilotprojekt vor dem Hintergrund der Ergebnisse der ikidS- Studie?
2. Inwieweit können Schulträger mit M i t t e l n d e r L a n d e r e g i e r u n g zur Realisierung eines solchen Projektes rechnen?
3. Welche S c h u l a r t e n kämen nach Ansicht der Landesregierung für das Projekt in Frage?
4. Nach welchen K r i t e r i e n würde entschieden, an welcher/welchen Schule/n eine Schulgesundheitsfachkraft eingesetzt werden kann?
5. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) und des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte (BVKJ), Gesundheitsfachkräfte flächendeckend an Schulen in Rheinland-Pfalz einzusetzen?
6. Sieht das rheinland-pfälzische Schulgesetz vor, dass Lehrerinnen und Lehrer neben dem Unterricht medizinischen Aufgaben, speziell die Ausgabe von Medikamenten an Schülerinnen und Schülern nachgehen dürfen?
7. Wenn nein, was gedenkt die Landesregierung zu tun, um in dieser rechtlichen Grauzone Klarheit zu schaffen?

(Thomas Barth, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

AntWLR Schulgesundheit (II) 19.06.2018

 

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