Kleine Anfrage: Schutzschild für Vereine in Not im Landkreis Mainz-Bingen

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Die Landesregierung hat 10 Millionen Euro für gemeinnützige Vereine und Organisationen im Rahmen des Hilfsprogramms „Schutzschild für Vereine in Not“ bereitgestellt. Der Schutzschild bietet eine einmalige Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12 000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Ich frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge zu Vereinshilfen nach dem Soforthilfeprogramm des Landes liegen bislang insgesamt für den Landkreis Mainz-Bingen vor (bitte nach den Bereichen Sport, Kultur, Sonstige getrennt aufschlüsseln)?

2. Wie viele dieser Anträge sind bewilligt, ausgezahlt und nicht bewilligt worden (bitte unter Angabe der jeweilig beantragten Fördersumme und der Förderhöhe auflisten)?

3. Sofern die Anträge nicht bewillt wurden, was sind die jeweiligen Gründe dafür (bitte die nicht bewilligten Anträge einzeln auflisten)?

5. Wie viele Anträge von Vereinen zum Hilfsprogramm des Bundes liegen aus dem Landkreis Mainz-Bingen vor (bitte nach den Bereichen Sport, Kultur, Sonstige getrennt aufschlüsseln)?

6. Wie viele Anträge aus Frage 5 sind bewilligt, ausgezahlt und nicht bewilligt worden (bitte unter Angabe der jeweilig beantragten Fördersumme und der Förderhöhe)?

(Thomas Barth, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

Siehe hierzu auch die Pressemitteilung von Thomas Barth

 

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