Kleine Anfrage: Schwimmunterricht an Schulen im Landkreis Mainz-Bingen

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Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Schwimmunterricht in den Lehrplänen für Grund- und weiterführende Schulen in Rheinland-Pfalz verankert (bitte Darstellung nach Klassenstufen, Schulart, Stundenumfang)?

2. Bei wie vielen Klassen der aus der Antwort 1 in Frage kommenden Klassenstufen wurde in den vergangenen 5 Jahren im Landkreis Mainz-Bingen jeweils kein Schwimmunterricht erteilt (bitte nach Schulart und Standort aufgliedern)?

3. Welche Gründe führen die jeweiligen Schulen und die Landesregierung für das Nichterteilen des Schwimmunterrichts an (bitte nach Standort aufgliedern)?

4. Wie viele Stunden der in 1 genannten Stundenzahl wurden in den vergangenen 5 Jahren im Landkreis Mainz-Bingen nicht erteilt (bitte nach Schulart und Standort aufgliedern)?

5. Welche Gründe führen die jeweiligen Schulen und die Landesregierung für den Stundenausfall an (bitte nach Schulart und Standort aufgliedern)?

6. Gedenkt die Landesregierung, vermehrt auf externe Partner, z.B. DLRG, zur Aufrechterhaltung des schulischen Schwimmunterrichts zurückzugreifen?

7. Mit welchen konkreten Maßnahmen (z.B. Verstärkte Förderung von Schwimmbadbau/-Unterhaltung für Schulsport) will die Landesregierung künftig sicherstellen, dass der schulische Schwimmunterricht lehrplangemäß, lückenlos und flächendeckend stattfinden kann?

(Thomas Barth)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

AntwLR Schwimmunterricht an Schulen im LK Mz-BI 6.7.18

 

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