Das Bildungsministerium verweist auf die Aussage, dass VERA-3- und VERA-8-Studien der Transparenz und Vergleichbarkeit von Schülerleistungen dienen. In Baden-Württemberg werden die Ergebnisse der VERA-3- und VERA-8-Studien den Eltern übermittelt. Dabei werden die Ergebnisse des eigenen Kindes klassenbezogen, schulbezogen sowie in landesinternen Regionalbezug und in bundesweit Bezug gesetzt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. In welcher Form werden die Ergebnisse der VERA-3-Überprüfungen in Rheinland-Pfalz den Schülern/innen und Eltern mitgeteilt?
2. In welcher Form werden die Ergebnisse der VERA-8-Überprüfungen in Rheinland-Pfalz den Schülern/innen und Eltern mitgeteilt?
3. Sollte es bisher noch nicht zur unaufgeforderten bzw. automatischen Übermittlung der Ergebnisse an die Eltern gekommen sein, welche Begründung/en führt die Landesregierung hierfür an?
4. Bis wann plant die Landesregierung die unaufgeforderte bzw. automatische Übermittlung der Leistungsergebnisse an Eltern (ggf. Schüler/innen) wie in Baden-Württemberg?
5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine unaufgeforderte bzw. automatische Übermittlung der VERA-3- und VERA-8-Ergebnisse am Beispiel Baden-Württemberg ein transparentes Verfahren darstellt, um Eltern (ggf. auch Schüler/innen) umfassend über den erwartbaren Leistungsstand ihres Kindes zu unterrichten?
6. Welche weitere(n) Funktion(en) erfüllen VERA-3 und VERA-8 in Rheinland-Pfalz neben einer reinen Vergleichs- und Momentaufnahme im Hinblick auf erwartete Schülerleistungen?
7. Handelt es sich nach Auffassung der Landesregierung bei VERA-3-Überprüfungen um ein valides Instrument zur Abgabe einer verbindlichen Laufbahnempfehlung durch die Lehrkraft am Ende der Grundschule? Warum (nicht)?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung