PM: Brand- und Katastrophenschutz wird gestärkt – Vorschläge der CDU-Landtagsfraktion eingeflossen

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Thomas Barth informiert über die vom Landtag verabschiedete Neufassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG):

„Mit der vom Landtag gemeinschaftlich beschlossenen Änderung des LBKG wurde das Gesetz an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Der Brand- und Katastrophenschutz wird gestärkt. Insbesondere die Stellung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wird verbessert“.

Thomas Barth betont, dass in der von seiner Fraktion im Innenausschuss beantragten Anhörung die Änderungsvorschläge der CDU-Landtagsfraktion von den eingeladenen Experten bestätigt wurde: „Wir begrüßen außerordentlich, dass diese Vorschläge schließlich mit dem von der CDU-Landtagsfraktion und den Regierungsfraktionen gemeinsamen getragenen Änderungsantrag in das Gesetz eingeflossen sind.“

Das betrifft beispielsweise

●         die Beibehaltung des Feuerwehrobmanns,

●         die landesweit einheitliche Anhebung der Altersgrenze bei der Freiwilligen Feuerwehr auf 67 Jahre,

●         der Verzicht auf eine Eignungsüberprüfung im Bereich der Jugendfeuerwehren,

●         die Aufnahme der Rettung aus unwegsamen Gelände.

Darüber hinaus soll der Landesbeirat verkleinert und zu einem tatkräftigen Beratungsgremium in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern weiterentwickelt werden.

Damit schaffen wir im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes für die Rettungskräfte die Grundlage, dass sie bei ihrer Arbeit den aktuellen Herausforderungen gerecht werden können. Dabei setzen sie sich zum Teil selbst persönlichen Gefahren zum Wohle der Allgemeinheit aus. Ihnen allen gebührt dafür unser Dank und unsere Anerkennung. Das schließt einen respektvollen Umgang mit allen Mitgliedern der Blaulichtfamilie ein“.

 

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