PM: Damit Familien eine echte Wahlfreiheit haben – kostenlose Nachmittagsbetreuung für alle Grundschüler/innen schaffen

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Der Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Ingelheim, Thomas Barth (CDU) möchte, dass die vollkommene Beitragsfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler an Grundschulen in Rheinland-Pfalz unabhängig von der Form der in Anspruch genommenen Betreuung am Nachmittag ermöglicht wird. Diese vollkommene Beitragsfreiheit für die Nachmittagsbetreuung in Rheinland-Pfalz soll aus Sicht des CDU-Politikers bereits ab dem Beginn des kommenden Schuljahres 2021/22 möglich sein.

Dazu sagt Thomas Barth: „Bei uns im Kreis Mainz-Bingen besuchen 8033 Grundschüler die Ganztagsschule in rhythmisierter oder offener Form. 4518 Grundschüler besuchen hier an den Grundschulen Betreuungsgruppen von kommunalen Trägern. Hinzu kommen die Kinder in Betreuungsgruppen von privaten Trägern und Kinder in Kinderhorten. Die Ganztagsschule ist dabei nicht mit Kosten für die Eltern verbunden, für die Betreuungsgruppen hingegen müssen Eltern insgesamt 1,62 Mio. € jährlich an die Träger bezahlen. Im Landkreis Mainz-Bingen werden monatlich für den Hort für das erste Kind 215 € von den Familien eingezogen, für die betreuende Grundschule je nach Betreuungsumfang (VG-Nieder-Olm: 20-68 €; VG Gensingen-Sprendlingen 5-32 €; VG Rhein-Nahe: 35-48 €; VG Bodenheim: 45-94 €; Stadt Ingelheim: 11-51 €; Stadt Bingen: 30 €; Gemeinde Budenheim: durchschnittlich 180 € Dies bedeutet, dass die Wahl der Betreuung auch vom Geldbeutel abhängig ist. Somit werden Eltern finanziell benachteiligt, wenn sie das Angebot der flexiblen Betreuung nutzen wollen.

Die betreuende Grundschule bietet Eltern und Kindern ein flexibles Betreuungsangebot im Nachmittagsbereich samt Hausaufgabenbetreuung und Förderung. Sie ist jedoch im Gegensatz zur Ganztagsschule in Angebotsform flexibel und passt zu den Lebensentscheidungen der Familien. Im Sinne einer echten Wahlfreiheit für Familien ist es daher richtig, dass die Kosten für diese bislang kostenpflichtige Betreuung am Nachmittag ab dem neuen Schuljahr 2021/22 vollständig vom Land übernommen werden. Dies soll für öffentliche wie private Träger der Nachmittagsbetreuung gelten und ebenfalls für Kinderhorte.“

Deshalb fordert Thomas Barth, dassdie Beitragsfreiheit für die kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen für alle Schülerinnen und Schüler im Land geschaffen wird, die diese Angebote nutzen. Dies soll unabhängig davon geschehen, ob es sich um einen kommunalen oder privaten Träger handelt und schließt auch die Nachmittagsbetreuung in Kinderhorten ein.

Thomas Barth: „Wir als CDU-Landtagsfraktion haben den Antrag hierzu im Landtag gestellt, dass das Land die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von zusätzlichen 14 Millionen Euro übernimmt. Leider hat die Ampelregierung aus SPD, FDP und Grünen diesen Antrag abgelehnt, sodass diese Kosten weiterhin von Kommunen vor Ort und den Eltern bezahlt werden müssen. Als CDU-Landtagsfraktion wollen wir das weiterhin ändern.“

Der Plan der SPD ausschließlich die Ganztagsschule auszubauen verkennt die Lebenswirklichkeit jeder dritten Familie mit Grundschulkindern im Land. Sie haben sich für flexible Betreuungsangebote entschieden und schätzen diese entsprechend. Als CDU wollen wir ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Ganztagsschule, die verpflichtend von Montag bis Donnerstag bis 16 Uhr angeboten wird und entsprechenden flexiblen Betreuungs- und Bildungsangeboten für unsere Grundschüler.

 

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