Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz in Sachen Kommunalfinanzen erklärt der örtliche Landtagsabgeordnete Thomas Barth (CDU):
„Viele Gemeinden im Kreis leiden seit langem unter der völlig unzureichenden Finanzausstattung. Statt die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs finanziell angemessen auszustatten, damit diese der Grundversorgung der Bürger vor Ort nachkommen können – für Schulen, Kitas, Straßen, Schwimmbäder –, wie dies andere Bundesländer auch tun, treibt das Land Städte und Gemeinden immer tiefer in die Verschuldung. Deswegen hat der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen erneut abgestraft“, kommentiert der Abgeordnete für den Wahlkreis Ingelheim, der auch Mitglied des Kreistages ist, das gestrige Urteil des Verfassungsgerichtshofs.
„Das höchste rheinland-pfälzische Gericht hatte schon 2012 den damaligen Finanzausgleich als verfassungswidrig gebrandmarkt und den Landesgesetzgeber verpflichtet, bis 2014 eine Regelung zu treffen, die einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise leisten sollte. Die SPD-Regierungs-Mehrheit hatte jedoch diese gerichtlichen Vorgaben nicht beachtet, sondern die Kommunen weiter ausbluten lassen. Als besonders fatal erwies sich die Abschaffung der Bedarfszuweisungen im Jahr 2007 unter der SPD-Alleinregierung.
Im Landtag erleben wir immer wieder, dass die dramatische Lage der Kreise, Städte und Gemeinden schöngeredet wird. Fakt ist aber, dass von den 20 am höchsten verschuldeten Kreisen und Städten in Deutschland 11 aus Rheinland-Pfalz kommen. Das ist kein Zufall, sondern System der Landesregierung“, kritisiert Thomas Barth die rechtswidrige Praxis der Ampelkoalition.
Bleibt zu hoffen, dass das Land nun den Weckruf aus Koblenz erhört und bis Januar 2023 einen Systemwechsel bei der finanziellen Ausstattung seiner Kommunen im Sinne eines fairen Finanzausgleichs herbeiführt.