PM: Pflanzenschutzvorgaben des Landes gefährden die Existenz der rheinhessischen Obst- und Weinbauern

Created with Sketch.

Die Einschränkung bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten ist ein schwerer Eingriff in die Bewirtschaftung agrarischer Nutzflächen und gefährdet den heimischen Obstanbau“, so Thomas Barth (CDU) in einer ersten Reaktion auf die Pflanzenschutzvorgaben des Landes.

Das im Februar dieses Jahres erlassene Gesetz zum Pflanzenschutz in Naturschutzgebieten hat für unsere heimische Lebensmittelproduktion und für diejenigen, die diese betreiben, weitreichende Folgen. Es führt zu Ertragseinbußen, was den Anbau immer unwirtschaftlicher macht und die Existenz vieler landwirtschaftlichen Betriebe gefährdet. Damit schadet man gerade dem Berufsstand, der nach weltweit strengsten Regeln und Auflagen hochwertige und sichere Lebensmittel produziert und damit einen aktiven Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leistet.

Unsere rheinhessischen Bauern und Winzer brauchen sichere Perspektiven, anstatt sie mit immer höheren Auflagen und ständig neuen Verboten zu belasten. Wer mit derart rigiden Vorgaben, wie durch das Pflanzenschutzgesetz in Naturschutzgebieten, die Kultivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen erschwert, legt die Axt an die wirtschaftliche Existenz der rheinhessischen Wein- und Obstbauern. Wie sollen diese künftig überhaupt halbwegs rentabel wirtschaften, wenn auf der Basis von 3jährigen Ausnahmegenehmigungen keine Investitionen in Kulturen möglich sind, die in der Regel eine mehr als 20jährige Standdauer haben?

Zu der beruflichen Unsicherheit über die künftige Entwicklung kommt ein zunehmender Vertrauensverlust der Bauern in die Politik.  Den Bauern wurde bei Einführung der FFH-Gebiete (Flora, Fauna, Habitat) versprochen, es würden niemals Bewirtschaftungseinschränkungen geben. Davon will heute niemand mehr etwas wissen. Hinzu kommt, dass mit Ablauf der Ausnahmeregelungsfrist in den Schutzgebieten gerade die (Dauer-)Kulturen unwirtschaftlich werden, deren Existenz die Voraussetzung für die unter Schutzstellung des Gebietes ist. Damit wird der Schutzzweck konterkariert.

„Tier- und Klimaschutz darf nicht auf dem Rücken unserer landwirtschaftlichen Betriebe ausgetragen werden. Ökonomie und Ökologie, Landwirtschaft und Umweltschutz, müssen zusammengedacht werden und in Balance stehen. Bei den Pflanzenschutzvorgaben des Landes kommt mir allerdings die Wirtschaftlichkeit bei der Diskussion um die Nachhaltigkeit zu kurz – zum Schaden der regionalen Lebensmittelproduktion und deren Erzeuger“.

„Die Landwirtschaft ist systemrelevant. Wer ein Land ernährt, verdient mehr Respekt. Die Leistung der Winzer und Bauern bei der Produktion regionaler Lebensmittel braucht stärkere gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung. Ihre Arbeit muss attraktiv bleiben, damit auch die nächste Generation bereit ist, für unsere täglichen Lebensmittel zu sorgen. Mit gesetzlichen Einschränkungen wie im Falle des Pflanzenschutzgesetzes erreichen wir genau das Gegenteil“, so Thomas Barth.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.