275 Millionen Euro mehr für die rheinland-pfälzischen Kommunen verspricht die Landesregierung – eine schöne Summe, aber nur auf den ersten Blick. Zwar lassen sich Ministerpräsidentin Dreyer, Ministerin Ahnen und Minister Lewentz dafür feiern, als ob es eigenes, frisches Landesgeld wäre, aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Denn die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs, der zuvor über viele Jahre verfassungswidrig gewesen war, ist nichts mehr als „Augenwischerei und Verschiebebahnhof“, kritisiert der Landtagsabgeordnete Thomas Barth (CDU) mit deutlichen Worten. „Verlierer sind einmal mehr die Ortsgemeinden. Der ländliche Raum hat das Nachsehen, weil sich das Land erneut seiner finanzpolitischen Verantwortung entzieht“, so Barth.
Der Verfassungsgerichtshof hatte festgestellt, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung seit vielen Jahren bei der Finanzierung der Kommunen die Verfassung gebrochen hat und Dörfer, Städte und Gemeinden im Land nicht das Geld bekommen hatten, das ihnen eigentlich zusteht. Ein jetzt von der Landesregierung vorgelegter Gesetzentwurf soll die Finanzbeziehungen neu regeln. Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich: Die Novellierung brächte nicht etwa frisches Landesgeld für die Kommunen, sondern weniger – weniger als das, was bereits vorher schon nicht ausgereicht hatte. „Eine Bankrotterklärung“ nennt der CDU-Mann den Gesetzesentwurf. „Die Landesregierung verkauft Geld als zusätzliche Finanzspritze, das den Kommunen ohnehin schon gehört oder längst zusteht.“ Denn 224 Millionen Euro entstammen Abrechnungsguthaben aus Vorjahren unter Aufrechnung der so genannten Finanzreserve. 170 Millionen Euro zusätzlich kommen aus der Finanzausgleichsumlage der starken Kommunen.
„Es ist ein bemerkenswerter Rechentrick: Eigentlich müssten aufgrund der reinen Umschichtung kommunaler Gelder insgesamt 394 Millionen Euro mehr auf dem Tisch liegen, tatsächlich sind es ab 2023 aber nur 275 Millionen Euro mehr. Das Land spart also durch den Einsatz rein kommunaler Mittel sogar 120 Millionen Euro ein“, so Thomas Barth weiter. Im Jahr 2024 sollen sogar weitere 50 Millionen Euro eingespart werden. Wie es danach weitergeht, ist nicht absehbar, da Garantien für einen Mindestaufwuchs in den kommenden Jahren fehlen. Barth kritisiert: „Unsere Kommunen ächzen unter den immer größer werdenden Pflichtaufgaben, sie müssen die kommunale Daseinsvorsorge stemmen, sie müssen dringend in Infrastruktur, in Kitas und ÖPNV investieren – und das in einer Zeit, in der die Belastungen massiv steigen. Wie soll das unter den vorgelegten Bedingungen funktionieren?“ Die Landesregierung sei dringend aufgefordert, am Gesetz nachzubessern.
Gleiches gelte für die zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Erhöhung der so genannten Nivellierungssätze. Das neue Gesetz zwingt die Kommunen zur Erhöhung der Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze. Vor allem die Grundsteuer B belastet die Menschen, deren Wert auf 465 Punkte und damit auf den Bundesdurchschnitt steigen soll. „Dabei ist doch jedem klar, dass unsere kleineren Gemeinden eine deutlich geringere Infrastruktur vorhalten, als das die großen Gemeinden und Städte im Bund tun. Das haben wir in der jüngsten Plenar-Debatte deutlich gemacht. Die Aufforderung der CDU-Landtagsfraktion an die Landesregierung ist klar: Ministerpräsidentin Dreyer, Ministerin Ahnen und Minister Lewentz müssen die Belastung der Menschen vor allem im ländlichen Raum so gering wie möglich halten! Den Ärger dürfen nicht Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister und die Gemeinderäte abbekommen.“ Die Nivellierungssätze sollten, so der Abgeordnete für den Wahlkreis Ingelheim, auf ein „erklärbares und nachvollziehbares Maß“ gesenkt werden.
Zudem fordert der Unionspolitiker für die Kommunen dringend einen garantierten Mindestaufwuchs, sprich eine Garantie, dass und wie die Finanzausgleichsmasse in den kommenden Jahren steigt. „Unsere Kommunen brauchen eine höhere Mindestfinanzausstattung, sie brauchen Planungssicherheit – all das ist mit dem neuen Gesetzentwurf nicht gegeben. Die Landesregierung hat hier eine unausgegorene Mogelpackung zum Leidwesen der Ortsgemeinden vorgelegt“, so Thomas Barth abschließend.