Ich frage die Landesregierung:
1. An welchen Landes- und Kreisstraßen wurden in den vergangenen 5 Jahren stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen installiert (bitte nach Jahr, Gemeinde und Landkreis inner-/außerorts getrennt angeben)?
2. Welche Behörde ist jeweils bei den unter 1 genannten stationären Verkehrsüberwachungsanlagen für das Errichten, die Wartung und Verwaltung (Erstellen von Bescheiden und Eintreiben der Verwarn-/Bußgelder) zuständig?
3. Inwieweit haben sich die Geschwindigkeitsüberschreitungen bei den bestehenden stationären Verkehrsüberwachungsanlagen seit ihrer Installation jeweils verändert?
4. Welche sind grundsätzlich die Voraussetzungen zur Installation stationärer Verkehrsüberwachungsanlagen an Landesstraßen?
5. Welche sind die formalen Schritte von der Beantragung bis zur Installation einer stationären Verkehrsüberwachungsanlage an Landesstraßen?
6. Welche Stelle bzw. Behörde ist letztlich für die Genehmigung und Errichtung einer stationären Verkehrsüberwachungsanlage verantwortlich?
7. Welche Gründe führt die Landesregierung dafür an, dass in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu Hessen und Baden-Württemberg weitaus weniger stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen an Landesstraßen anzutreffen sind?
(Thomas Barth)
Hierzu die Antwort der Landesregierung
AntwLR Anschaffung von Verkehrsüberwachungsgeräten 28.6.2018