Intensive Diskussion über die Kita-Novelle in Budenheim

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Damit das Kindeswohl nicht auf der Strecke bleibt, gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf beim neuen Kita-Gesetz

BUDENHEIM – Das neue Kita-Gesetz, das die Personalausstattung und Finanzierung im Land grundlegend neu regelt und im Frühjahr 2019 umgesetzt werden soll, sorgt weiter für Diskussionsstoff. Auch in der zweiten von insgesamt drei Informationsveranstaltungen zum geplanten Gesetz unter dem Motto „Auf’s Kind kommt’s an!“, die der Landtagsabgeordnete Thomas Barth (CDU) in seinem Wahlkreis 30 (Ingelheim) durchführt, waren sich alle Anwesenden darüber einig, dass der vorliegende Entwurf keine Verbesserung, sondern eher eine Verschlechterung darstellt. Das Gesetz, so der Tenor der in Budenheim versammelten Erzieher/innen, Eltern und Trägervertreter, sei realitätsfern und werde dem Anspruch zur Verbesserung des Kindeswohls nicht gerecht.
Zum Einzelnen: Einer der Hauptkritikpunkte in der sehr engagiert geführten Diskussion war die geplante durchgehende siebenstündige Betreuung der Kinder, die künftig genauso gesetzlich geregelt wird wie die Bereitstellung eines Mittagessens. Dies schaffe ein enormes Infrastrukturproblem, da viele Einrichtungen nicht über die dafür notwendige räumliche Ausstattung verfügten und ad hoc so auch nicht umzusetzen sei. Zudem binde der damit entstehende Mehraufwand Personal, das bei der pädagogischen Arbeit am Kind fehle.
Auf Kritik stieß ferner, dass die Personalausstattung künftig nicht mehr nach Gruppen, sondern nach der Anzahl der tatsächlich belegten Plätze vorgenommen werden soll – mit der Konsequenz, dass Kitas bei Platzerhöhungen kurzfristig Personal einstellen und bei Reduzierungen entlassen müssen. Infolge der Belegungsschwankungen müssten die Auslastungszeiten ständig neu berechnet werden, weshalb Arbeitszeitverträge nicht mehr unbefristet ausgestellt werden könnten. Das führe zu einer hohen Fluktuation der Beschäftigten und zu einer mangelnden Kontinuität in der Beziehung mit den Kindern. Ganz zu schweigen von dem dadurch entstehenden Imageverlust des ohnehin an Fachkräftemangel leidenden Erzieherberufs.
»Not amused« zeigten sich die Anwesenden darüber, dass im Kita-Gesetzesentwurf weder Zeiten für mittelbare pädagogische Tätigkeiten (Elternarbeit, Dokumentation, Teamzeiten) noch für Personalausfälle (Urlaub, Fortbildung und Krankheit) berücksichtigt würden. Dies führe nicht nur zu einem erheblichen Arbeitsmehraufwand der Erzieherinnen, sondern auch zu einer Verschlechterung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und somit der Betreuungssituation insgesamt.
Unisono als weltfremd bezeichnet wurde der Umstand, dass alle Kinder von zwei bis sechs Jahren gleichgestellt werden, wo doch jeder wisse, dass besonders Zweijährige einen viel höheren zeitlichen Betreuungsbedarf haben als ältere Kinder.
Kritisch wurde auch der neu zu schaffende Beirat gesehen, in dem Eltern in grundsätzlichen Angelegenheiten, wie etwa die Änderung der konzeptionellen Ausrichtung der Tageseinrichtung mitbestimmen dürfen. Damit bekäme eine »Nichtfachkraft Mitspracherecht in Erziehungsfragen«, was von einigen Erzieherinnen als massiver Eingriff in ihre pädagogische Arbeit gesehen wurde. „Beiräte mit solch weitreichenden Entscheidungsbefugnissen werden ja auch an Schulen eingerichtet, obwohl diese ebenso Bildungseinrichtungen sind wie Kindertagesstätten.“
Moniert wurde auch die im Gesetz vorgesehene maximale Unterbelegung von 8 %, die bei Nichterfüllung zu Einbußen bei den Personalkosten führe, sowie der Wegfall zusätzlicher Sprachförderung durch Honorarkräfte. Einig war man sich darin, die Bemessungsgrenze bei U/Ü3 zu belassen, das Deputat für Leitungsaufgaben aufzustocken und den Evaluierungszeitraum von 7 auf 3 Jahre herabzusetzen, um Nachsteuerungsbedarfe früher zu ermöglichen.
»Auch die zweite, sehr aufschlussreiche Runde hat mir gezeigt, wie wichtig es ist, diejenigen zu Wort kommen zu lassen, die das Gesetz vor Ort umsetzen müssen bzw. unmittelbar davon betroffen sind«, hebt Thomas Barth die Wichtigkeit solcher Gespräche hervor. Dabei zeigen sich Eltern, Träger und Erzieherpersonal gleichermaßen einmütig in ihrer Einschätzung des Gesetzes: „Oberste Priorität muss doch das Kindeswohl sein“. Damit dieses nicht auf der Strecke bleibe, bedürfe es in vielen Punkten noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die Anregungen aus den drei Informationsveranstaltungen will der Christdemokrat mit der familienpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Simone Huth-Haage, in einen 10-Punkte-Plan einbringen, der als Grundlage für die Nachbesserungen bei den Anfang 2019 anstehenden Beratungen im Landtag dienen soll.

(Foto: Dr. Theodor Kissel)

 

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