Wie der Presse zu entnehmen war, gehören 6.100 von 41.000 Lehrern in Rheinland-Pfalz zur Corona-Risikogruppe und fallen möglicherweise für den Präsenzunterricht nach den Sommer-ferien aus. Um angesichts dessen den angestrebten Regelbetrieb ab diesem Zeitpunkt sicher-zustellen, benötigt das Land über den bestehenden Vertretungspool hinaus zusätzliches Lehrpersonal. Dabei ist vorgesehen, auf Lehrkräfte, die zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen sowie zwischen zweitem Staatsexamen und Planstelle stehen, zurückzugreifen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung
- Wie hoch ist der Bedarf an zusätzlichen Lehrkräften, um den angestrebten Regelbetrieb ganzumfänglich sicherzustellen, wenn alle zur Corona-Risikogruppe gehörenden Lehrer/innen keinen Präsenzunterricht abhalten können (bitte nach Schulart und Fächern aufschlüsseln)?
- In welchem arbeitsrechtlichen Rahmen werden die Vertretungsmomente von der ADD bzw. der Schule sichergestellt (bitte aufschlüsseln nach Schulart, ggf. Fach und Art der Arbeitsverträge, Befristung, Vergütung)?
- Wie gestaltet sich die Bewerberlage für diese Stellen zum jetzigen Zeitpunkt (Stand heutiges Datum – bitte nach Fächern, beantragter Schulart sowie letztem Ort des Studiums bzw. Vorbereitungsdienstes [Bundesland] aufschlüsseln)?
- Welche Änderungen sind angesichts der kurzfristigen Verfügbarmachung der Stellen im Bewerbungsverfahren vorgesehen (z.B. andere/kürzere Fristen, mehr Personal bei den personalführenden Stellen, Anpassung von Abschlussnoten, etc)?
- Bis wann können die Bewerberinnen und Bewerber mit einer Zusage rechnen?
- Seit wann macht die Landesregierung in welcher Art bzw. mit welchen Mitteln auf den besonderen Bedarf aufmerksam?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung