Ich frage die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der Rahmenverhandlungen mit den freien Trägern für die Kita-Finanzierung nach dem am 01.07. in Kraft getretenen Kita-Gesetz RLP?
- Bis wann ist aus Sicht der Landesrteghierung mit einer Einigung zu rechnen?
- Welche bestehenden Hürden gilt es seitens der Landesregierung aus dem Weg zu räumen?
- Wo findet sich im neuen Kitagesetz die Kostentragungsregelung von von Personal-kostenanteilen freier Träger gem. § 12 des am 30.06. außer Kraft getretenen KitaG wieder?
- Wo findet sich im neuen Kitagesetz die Kostenerstattungsregelung von Baukosten-anteilen freier Träger gem. § 15 Abs. (2) des am 30.06. außer Kraft getretenen KitaG wieder?
- Wo findet sich im neuen Kitagesetz die Kostentragungsregelung von Sachkosten-anteilen freier Träger gem. § 14 des am 30.06. außer Kraft getretenen KitaG wieder?
- Welchen rechtlichen Rahmen zieht die Landesregierung für die Durchsetzung der in Fragen 4-6 genannten Kostentragungsregelungen nach dem neuen KitaG heran?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung