Kleine Anfrage: Kostenbeteiligung Kita Kommunen / freie Träger

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Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der Rahmenverhandlungen mit den freien Trägern für die Kita-Finanzierung nach dem am 01.07. in Kraft getretenen Kita-Gesetz RLP?
  2. Bis wann ist aus Sicht der Landesrteghierung mit einer Einigung zu rechnen?
  3. Welche bestehenden Hürden gilt es seitens der Landesregierung aus dem Weg zu räumen?
  4. Wo findet sich im neuen Kitagesetz die Kostentragungsregelung von von Personal-kostenanteilen freier Träger gem. § 12 des am 30.06. außer Kraft getretenen KitaG wieder?
  5. Wo findet sich im neuen Kitagesetz die Kostenerstattungsregelung von Baukosten-anteilen freier Träger gem. § 15 Abs. (2) des am 30.06. außer Kraft getretenen KitaG wieder?
  6. Wo findet sich im neuen Kitagesetz die Kostentragungsregelung von Sachkosten-anteilen freier Träger gem. § 14 des am 30.06. außer Kraft getretenen KitaG wieder?
  7. Welchen rechtlichen Rahmen zieht die Landesregierung für die Durchsetzung der in Fragen 4-6 genannten Kostentragungsregelungen nach dem neuen KitaG heran?
    (Thomas Barth, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

 

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