Kleine Anfrage: Lerne die Sprache des Nachbarn

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Wie aus der Rheinpfalz vom 28.01.20 zu entnehmen ist, fürchten viele Kitas und die muttersprachlichen Fachkräfte im Landkreis Südliche Weinstraße dass das Programms „Lerne die Sprache des Nachbarn“ nach dem Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes reduziert oder ganz gestrichen wird. Ähnliche Befürchtungen sind auch aus anderen Landkreisen und Städten zu hören. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Kitas in Rheinland-Pfalz nehmen derzeit am Programm „Lerne die Sprache des Nachbarn“ teil (bitte aufschlüsseln nach Kita, Jugendamtsbezirk und Angabe des Jahres des Beitritts zum Programm) und in welchem Umfang unterstützt das Land dies finanziell?
  2. Wie viele Personen sind als Muttersprachler/innen (ohne sprachpäd. Ausbildung) bzw. muttersprachliche Fachkräfte jeweils als Vollzeit- und Teilzeitkräfte eingesetzt?
  3. Besteht auch nach dem neuen Kita-Gesetz die Möglichkeit, dass hierfür „Muttersprachler“ eingesetzt werden, welche keine spezielle Erzieherinnen-Ausbildung besitzen?
  4. Es ist naheliegend, dass dieses Programm insbesondere in grenznahen Kitas wahrge-nommen wird und deshalb dort mehr Landesmittel abgerufen wurden. Die Bemessung der hierfür künftig vorgesehenen Landesmittel soll nun jedoch nach allgemeinen, landesweit gleichen Kriterien erfolgen. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die überproportionale Bereitstellung von Landesmitteln im grenznahen Bereich auch künftig erfolgt?
  5. Kann die Landesregierung garantieren, dass das nun auch für den Französischunter-richt in Kitas vorgesehene Sozialraumbudget in jedem Jugendamtsbezirk so ausrei-chend bemessen ist, dass die bisher erbrachten Leistungen weiter ausfinanziert werden können und eine Kürzung beim Französischunterricht vermieden werden kann?
  6. Sollte das vorgesehene Sozialraumbudget nicht ausreichend bemessen sein und der je-weilige Landkreis bzw. kreisfreie Stadt vor der Wahl stehen, das Angebot zu streichen oder zu 100 % kommunal zu finanzieren. Hält die Landesregierung eine solche soge-nannte „freiwillige Leistung“ für vereinbar mit den Restriktionen der Kommunalauf-sicht bei Kommunen mit unausgeglichenem Haushalt?
  7. Wie schätzt das Land die Rolle der besonderen deutsch-französischen Freund-schaft und seine hieraus entstehenden besonderen Verpflichtung zur Erhaltung des Programms ein?
    (Thomas Barth, MdL) (Peter Lerch, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

 

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