
Ich frage die Landesregierung:
- Wieso bezieht sich die Hilfsfrist für Rettungswagen nur auf die reine Fahrzeit?
- Wie lange dauert es durchschnittlich vom Anfang des Notrufeingangs bis zum Status 3, also der Anfahrt des Rettungswagens?
- Wie oft bleiben Rettungswageneinsätze, egal ob mit oder ohne Sondersignal, länger als eine Minute unbearbeitet bis ein Fahrzeug zugeteilt werden kann?
- Wie viele Notfallkrankenwagen, die laut Rettungsdienstplan RLP auch im Ausnahmefall – zur Verkürzung der Eintreffzeit – im Notfalltransport eingesetzt werden können, gibt es im Land?
- Warum wurden Notfallkrankenwagen eingeführt?
- Wie hoch ist der Anteil der Einsätze im Notfalltransport im Verhältnis zu den übrigen Einsätzen (hierzu zählen alle Einsätze bei denen mindestens ein RTW-Einsatz abgerechnet wurde bzw. ab TKI 6 [Rettungswagen ohne Sondersignal])?
- Wie ist in diesem Fall der Ausnahmefall definiert und ab welchem Anteil Rettungswagen-Einsätze würde eine Änderung der Vorhaltung von Notfallkrankenwagen auf Rettungswagen Sinn ergeben?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung