Kleine Anfrage: Rettungswagen / Notfallkrankenwagen

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Ich frage die Landesregierung:

  1. Wieso bezieht sich die Hilfsfrist für Rettungswagen nur auf die reine Fahrzeit?
  2. Wie lange dauert es durchschnittlich vom Anfang des Notrufeingangs bis zum Status 3, also der Anfahrt des Rettungswagens?
  3. Wie oft bleiben Rettungswageneinsätze, egal ob mit oder ohne Sondersignal, länger als eine Minute unbearbeitet bis ein Fahrzeug zugeteilt werden kann?
  4. Wie viele Notfallkrankenwagen, die laut Rettungsdienstplan RLP auch im Ausnahmefall – zur Verkürzung der Eintreffzeit – im Notfalltransport eingesetzt werden können, gibt es im Land?
  5. Warum wurden Notfallkrankenwagen eingeführt?
  6. Wie hoch ist der Anteil der Einsätze im Notfalltransport im Verhältnis zu den übrigen Einsätzen (hierzu zählen alle Einsätze bei denen mindestens ein RTW-Einsatz abgerechnet wurde bzw. ab TKI 6 [Rettungswagen ohne Sondersignal])?
  7. Wie ist in diesem Fall der Ausnahmefall definiert und ab welchem Anteil Rettungswagen-Einsätze würde eine Änderung der Vorhaltung von Notfallkrankenwagen auf Rettungswagen Sinn ergeben?

(Thomas Barth, MdL)   

Hierzu die Antwort der Landesregierung  

                          

 

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