Kleine Anfrage: Schulbaufinanzierung im Landkreis Mainz-Bingen

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Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst durch verschiedene Förderprogramme den Schulbau. Damit werden Sanierungen aber auch Neubauten finanziert. Diese Forderungen werden nicht in einer Tranche, sondern über mehrere Jahre gezahlt. Die Kommunen müssen die Ausgaben dann zwischenfinanzieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche Schulen im Landkreis Mainz-Bingen und in den Verbandsgemeinden im Kreis liegen Zuschussanträge für Bau- und Sanierungsmaßnahmen vor?

2. Wie ist der Bewilligungsstand (bitte jede Maßnahme einzeln aufführen Antragssumme, Datum des erteilten vorzeitigen Maßnahmenbeginns, angezeigter Fertigstellungstermin, Betrag der ausgesprochenen Bewilligung und Betrag der noch nicht bewilligten Mittel)?

3. Welche Hinderungsgründe gibt es, die unter Frage 2 genannten Mittel bzw. noch nicht bewilligten Mittel, auch bei fertiggestellten Projekten, nicht direkt auszuzahlen (bitte getrennt nach Bundes- und Landesmittel aufteilen?

4. Wann rechnet die Landesregierung damit, diese Mittel endgültig auszuzahlen?

5. Welchen Zeithorizont gibt die Landesregierung für anstehende Projekte im Schulbau, bis diese endgültig abgerechnet werden können?

6. Welche Konsequenzen für die Liquidität der betroffenen Kommunen sieht die Landesregierung und wie reagiert sie im Sinne ihrer Kommunalaufsichtsfunktion, wenn die betroffenen Kommunen Liquiditätskredite für die jeweiligen Maßnahmen aufnehmen müssen und gleichzeitig die ADD auf die Rückführung der Liquiditätskredite im Haushaltsgenehmigungsverfahren besteht?

(Thomas Barth, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

 

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