Kleine Anfrage: Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenverkehrslärm Nieder-Olm

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In seiner Antwort auf meinen gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Nieder-Olm verfassten Offenen Brief zur Lärmsituation im Bereich der A 63 bei Nieder-Olm hat der Verkehrsminister ausgeführt, dass nach einer schalltechnischen Untersuchung aus dem Jahr 2015 „die Beurteilungspegel unterhalb der Richtwerte der Lärmschutzrichtlinien-StVO liegen und deshalb die Voraussetzungen zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen nicht erfüllt“ seien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo genau (eventuell an mehreren Stellen) und über welchen konkreten Zeitraum hinweg wurde 2015 in Nieder-Olm die schalltechnische Untersuchung vorgenommen (bitte unter Angabe des/der Standorts/e und der Dauer der Messungen in Stunden)?
2. Welche Werte wurden dabei im Einzelnen gemessen (bitte mit Angabe der fünf höchsten Werte und der jeweiligen Uhrzeit, an der diese gemessen wurden)?
3. Wann wird in Nieder-Olm die nächste schalltechnische Untersuchung durchgeführt?
4. Wo wurden in den letzten fünf Jahren in Rheinland-Pfalz Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen vorgenommen (bitte nach Bundesauto-bahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie Ort und Maßnahme der Reduzierung aufschlüsseln)?
5. Was waren die Gründe dafür (bitte unter Angabe der jeweiligen Gebietskategorie, dem Grad der Pegelminderung und der Höhe der Reduzierung in km/h)?
6. Welche anderweitigen Maßnahmen können aus Sicht der Landesregierung ergriffen werden, um die Wohnbevölkerung vor dem von der BAB 63 ausgehenden Lärm zu schützen?

Thomas Barth, MdL

Hierzu die Antwort der Landesregierung

AntwLR Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenverkehrslärm 27.11.2018

 

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