Kleine Anfrage: Strukturreform der rheinland-Pfälzischen Finanzverwaltung im Kreis Mainz-Bingen

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Im Zuge der Verlagerung von Zuständigkeiten des derzeitigen Finanzamts Mainz-Süd auf die Finanzämter Worms-Kirchheimbolanden und Bingen-Alzey hat Finanzstaatssekretär Dr. Weinberg mitgeteilt, dass es auch künftig allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Mainz-Bingen möglich sein soll, ihre steuerlichen Angelegenheiten im Service-Center des künftigen Finanzamts Mainz in der Schillerstraße zu erledigen, unabhängig davon, welches Finanzamt für sie im Einzelfall steuerlich zuständig ist.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der o.g. Finanzämter haben dieser Aussage widersprochen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie erklärt die Landesregierung diesen Widerspruch?
2. Welche Aussage gilt nun?
3. Hat/haben der/die zuständige/n Personalrat/-räte zu der o.g. Aussage von Staatssekretär Dr. Weinberg Stellung genommen?
4. Wenn ja, wie?
5. Müssen sich Bürgerinnen und Bürger aus den Verbandsgemeinden Nieder-Olm, Bodenheim und der verbandsfreien Gemeinde Budenheim künftig zum Finanzamt Bingen-Alzey bzw. Worms-Kirchheimbolanden begeben, wenn sie die für sie zuständige Sachbearbeiterin bzw. ihren Sachbearbeiter sprechen wollen?
6. Sieht die Landesregierung durch die Strukturreform der Finanzverwaltung die Bürgernähe für die Verbandsgemeinden Nieder-Olm, Bodenheim und der verbandsfreien Gemeinde Budenheim gewahrt?

(Thomas Barth, MdL)

Hierzu die Antwort der Landesregierung

AntwLR Strukturreform Finanzverwaltung MZ-BI 23.11.2018

 

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